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Glücksspiel

Türkischer Verband sperrt 147 Klubverantwortliche für 45 Tage

Türkischer Verband sperrt 147 Klubverantwortliche für 45 Tage

Der Disziplinarausschuss des türkischen Fußballverbands TFF hat am Dienstag, 20. Oktober, 147 aktuelle und frühere Klubverantwortliche wegen unerlaubter Wetten für 45 Tage gesperrt. In 301 weiteren Fällen stellte er keinen Verstoß fest; veröffentlicht wurden die Entscheidungen zu insgesamt 448 Personen, die der Verband am 30. September gemeldet hatte.

Inhalt 3 Abschnitte
  1. Was ist neu?
  2. Die Details
  3. Einordnung

Was ist neu?

  • Alle 147 Sanktionen betragen einheitlich 45 Tage und beruhen auf Artikel 57/2 der Fußball-Disziplinarordnung.
  • Der Ausschuss stellte bei 301 der 448 gemeldeten Personen keinen Regelverstoß fest, nannte dafür aber keine individuellen Gründe.
  • Nach Abgleich der Vereinslisten wurden Verantwortliche von 28 der 36 Klubs gesperrt; alle gemeldeten Personen von Galatasaray und Fenerbahçe wurden freigesprochen.
  • Unter den Sanktionierten sind Trabzonspor-Präsident Ertuğrul Doğan und Erzurumspor-Präsident Ahmet Dal.
  • Die Fälle der Klubverantwortlichen folgen auf Sperren gegen Schiedsrichter und Spieler im Jahr 2025.

Die Details

Einheitliche Strafe am unteren Ende des Rahmens

Die 448 Betroffenen waren am 30. September vorläufig suspendiert worden. Es handelte sich um aktuelle und frühere Funktionäre von Klubs aus der laufenden Süper-Lig- und TFF-1.-Lig-Saison. Der Verband warf ihnen vor, während ihrer Amtszeit innerhalb der vergangenen fünf Jahre gewettet zu haben. Bei den 301 eingestellten Verfahren sah der Ausschuss die Tatbestandsmerkmale als nicht erwiesen an. Die veröffentlichten Beschlüsse legen weder dar, worauf oder wann gewettet wurde, noch welche Beträge im Spiel waren.

Die 147 Gesperrten erhielten jeweils 45 Tage „Hak Mahrumiyeti“, also den Entzug ihrer Rechte. Artikel 57/2 der Fußball-Disziplinarordnung untersagt den erfassten Personen direkte und indirekte Wetten auf Fußball oder Aktivitäten mit Fußballbezug. Als Grundsanktion sieht die Vorschrift drei Monate bis ein Jahr vor. Artikel 13 erlaubt eine Halbierung, wenn der Ausschuss nach eigenem Ermessen mildernde Umstände berücksichtigt. Drei Monate halbiert ergeben 45 Tage. Welche Gründe in den einzelnen Fällen ausschlaggebend waren, geht aus den veröffentlichten Entscheidungen nicht hervor.

Der Rechteentzug schließt jede administrative, sportliche oder sonstige Tätigkeit im Fußball aus. Dazu gehört auch der Zutritt zu Stadien bei offiziellen Spielen. Betroffene können binnen sieben Tagen nach Zustellung beim TFF-Schiedsgericht Einspruch einlegen. Auch die Ermittlungsstellen dürfen Berufung einlegen und eine härtere oder mildere Strafe beantragen.

Unterschiede zwischen den Klubs

Die meisten Sperren entfielen mit jeweils 14 auf Bandırmaspor und Boluspor; Muğlaspor kam auf zwölf. Bei Trabzonspor wurden zehn von 13 gemeldeten Funktionären sanktioniert, darunter Präsident Ertuğrul Doğan. Auch Ahmet Dal, Präsident von Erzurumspor, erhielt eine Sperre.

Bei Beşiktaş traf es eine von zehn gemeldeten Personen. Hakan Daltaban, zweiter Vizepräsident des Klubs, hatte erklärt, über ein legales Konto geringe Beträge gesetzt zu haben, wurde aber freigesprochen. Von Galatasaray waren fünf und von Fenerbahçe drei Personen gemeldet worden; niemand aus diesen Gruppen wurde sanktioniert.

Parallele Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Im Juli nahmen Staatsanwälte in Istanbul 17 aktuelle und frühere Klubverantwortliche fest; zwei weitere Beschuldigte befanden sich im Ausland. Für die Ermittlungen wurden Datensätze lizenzierter Wettanbieter aus den Jahren 2020 bis 2026 mit den Amtszeiten der Funktionäre abgeglichen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte insgesamt 19 Personen, auf Spiele ihrer eigenen Klubs gewettet zu haben, darunter auch auf Gegner und Spielermärkte. Für jede Person wurde eine Zahl an Wettscheinen genannt.

Elf der 19 Beschuldigten finden sich nach Abgleich von Namen und Klubs auf der Liste des TFF. Den sieben Gesperrten ordnete die Staatsanwaltschaft jeweils zwischen 13 und 996 Wettscheine zu. Bei den vier freigesprochenen Personen lag die Zahl zwischen 16 und 218. Strafgerichtliche Urteile gibt es bislang nicht.

Die dritte Gruppe innerhalb eines Jahres

Die Klubverantwortlichen sind die dritte Gruppe, auf die der Verband die Wettregel angewandt hat. Im Oktober 2025 erklärte TFF-Präsident İbrahim Ethem Hacıosmanoğlu, 152 von 571 aktiven Profischiedsrichtern würden aktiv wetten. Der Disziplinarausschuss sperrte daraufhin 149 Schiedsrichter für acht bis zwölf Monate und verwies auf die „Schwere der Tat“.

Im November folgten Sanktionen gegen 102 Spieler aus den beiden höchsten Ligen. Ihre Sperren reichten von 45 Tagen bis zu zwölf Monaten. Anders als bei den nun betroffenen Klubverantwortlichen waren die Strafen für Schiedsrichter nach Schwere abgestuft; auch bei den Spielern reichte die Spannweite von 45 Tagen bis zu einem Jahr.

Gleiche Strafe trotz unterschiedlicher Fallzahlen

Die einheitlichen 45 Tage werfen Fragen zur Bewertung der einzelnen Fälle auf. Entweder stufte der Ausschuss alle 147 Sachverhalte als gleichartig ein, obwohl die Ermittler bei den sieben gesperrten Beschuldigten zwischen 13 und 996 Wettscheinen aufführten. Oder für die Sanktion war allein der Regelverstoß entscheidend, nicht dessen Umfang. Dafür spricht, dass die Vorschrift Wetten auf Fußball grundsätzlich untersagt. Eine Staffelung nach Fallumfang entsteht so jedoch nicht: Wer Hunderte Wettscheine auf Spiele des eigenen Klubs abgegeben haben soll, erhält dieselbe Sperre wie jemand, dem wenige kleine Wetten von vor Jahren zugerechnet werden. Die Ermittlungsstellen haben sieben Tage Zeit, eine abweichende Bewertung anzufechten.

Auch die 301 Freisprüche sind erklärungsbedürftig. Der Verband hatte alle 448 Personen auf Grundlage von Daten vorläufig suspendiert, die nach seiner Darstellung Wetten während ihrer Amtszeit belegten. Die 301 Betroffenen waren drei Wochen gesperrt, bevor der Ausschuss den Vorwurf als nicht erwiesen einstufte. Offen bleibt, ob ihre Wetten außerhalb der Amtszeit oder des Fünfjahreszeitraums lagen, keinen Fußballbezug hatten oder nicht eindeutig den Beschuldigten zugeordnet werden konnten. Dass vier Personen, denen die Staatsanwaltschaft im Juli Wetten vorgeworfen hatte, zu den Freigesprochenen zählen, verschärft die Frage nach der Trefferquote des datenbasierten Meldeverfahrens. Der Ausschuss bestätigte einen von drei gemeldeten Fällen.

Legaler Wettmarkt als Ermittlungsansatz

Die Ermittlungen vom Juli stützen sich auf Daten lizenzierter Wettanbieter. Legale Sportwetten in der Türkei laufen über das staatliche Angebot İddaa unter der Aufsicht von Spor Toto. Offshore-Wetten gelten dagegen als Angelegenheit der nationalen Sicherheit; 2025 wurden mehr als 84.000 illegale Domains gesperrt.

Die Identitätsprüfungen im regulierten Markt scheinen die Nachverfolgung der Fälle ermöglicht zu haben. Als Risiko für die Integrität des Sports gilt, dass Insider bei fortbestehender Wettabsicht auf ausländische Angebote ausweichen könnten, bei denen eine solche Datenspur fehlt. Der Austausch von Daten zwischen dem staatlichen Wettangebot, den Staatsanwälten und dem Verband ist daher ein wichtiger Bestandteil des Vorgehens.

Einordnung

Der TFF hat seine Wettregel innerhalb eines Jahres auf Schiedsrichter, Spieler und Klubverantwortliche angewandt. Die Klubfunktionäre kamen dabei am leichtesten davon: Alle 147 Sanktionen liegen am unteren Ende des Strafrahmens, während die Gründe für diese Gleichbehandlung und für die 301 Einstellungen unveröffentlicht bleiben. Ohne nähere Begründungen dürfte die Phase auf Vorstandsebene als die mildeste der drei Verfahren bewertet werden.

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