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Glücksspiel

Spanien führt gemeinsame Einzahlungslimits für Online-Glücksspiel ein

Spanien führt gemeinsame Einzahlungslimits für Online-Glücksspiel ein

Spanien hat ein zentrales System für Einzahlungen bei lizenzierten Online-Glücksspielanbietern in Betrieb genommen. Das Verbraucherschutzministerium meldete am 21. Oktober den Teststart und öffnete zugleich ein Spielerportal. Vorgesehen sind zunächst gemeinsame Grenzen von 700 € pro Tag, 1.750 € pro Woche und 3.300 € innerhalb von vier Wochen.

Inhalt 4 Abschnitte
  1. Was ist neu?
  2. Die Details
  3. Termine
  4. Einordnung

Was ist neu?

  • Die Generaldirektion für Glücksspielregulierung (DGOJ) erfasst Einzahlungen künftig anbieterübergreifend statt nur je Spielerkonto.
  • Die voreingestellten Grenzen betragen 700 € täglich, 1.750 € wöchentlich und 3.300 € in vier Wochen.
  • Spieler können eine Grenze sofort senken; eine Erhöhung oder Aufhebung greift erst nach drei Arbeitstagen.
  • Vor jeder Einzahlung müssen Anbieter das zentrale System abfragen und Zahlungen oberhalb der gemeinsamen Grenze ablehnen.
  • Das Spielerportal zeigt Konten und Aktivitäten bei sämtlichen lizenzierten Anbietern unter einer Identität an.

Die Details

Bisherige Grenzen bleiben bestehen

Bislang gelten Spaniens Einzahlungslimits für jeden Lizenznehmer einzeln. Artikel 36 des Königlichen Dekrets 1614/2011 begrenzt Einzahlungen bei einem Anbieter auf 600 € am Tag, 1.500 € in der Woche und 3.000 € im Kalendermonat. Für eine Anhebung sind Prüfungen der DGOJ erforderlich; die entsprechenden Regeln kamen mit dem Werbedekret 958/2020 hinzu. Wer drei Konten bei unterschiedlichen Anbietern besitzt, konnte bislang bei jedem Konto bis zur jeweiligen Grenze einzahlen.

Die neue Regel legt erstmals eine persönliche Obergrenze über alle Anbieter hinweg fest, bei denen jemand ein Konto hat. Grundlage ist das Königliche Dekret 520/2026 vom 24. Juni, das am 25. Juni im Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlicht wurde. Es ergänzt das Dekret 1614/2011 um Artikel 36 bis und Anhang III. Zudem ändert es das Dekret 176/2023 über ein sichereres Glücksspielumfeld: Anbieter müssen das gemeinsame System auf ihren Spielerschutzseiten erklären. Die bisherigen Grenzen je Anbieter gelten parallel weiter.

So werden Einzahlungen geprüft

Die Anbieter müssen ihre Limitsysteme mit dem System der DGOJ verbinden. Bevor sie eine Einzahlung annehmen, ist dort eine Abfrage fällig. Würde die Zahlung die gemeinsame Grenze überschreiten, müssen sie sie zurückweisen und den Grund erläutern. Für die zentral gespeicherten Daten ist allein die DGOJ verantwortlich; das Dekret beschränkt diese auf Identität, Kontaktdaten, Limits und Einzahlungen. Damit sollen unnötige Datenaustausche zwischen den Anbietern entfallen.

Eine niedrigere gemeinsame Grenze wird unmittelbar wirksam. Wer sie erhöhen oder ganz aufheben möchte, stellt einen Antrag im System, erhält Informationen über Glücksspielrisiken und wartet anschließend drei Arbeitstage. Eine weitere Erhöhung ist erst nach drei Monaten möglich. Anders als beim Verfahren für anbieterbezogene Limits verlangt das Dekret dafür weder einen Test noch eine Prüfung des jüngsten Spielverhaltens.

Was das Spielerportal zeigt

Das kostenlose Portal ist über das staatliche digitale Identitätssystem Cl@ve erreichbar – auch für Menschen ohne Glücksspielkonto. Es zeigt Einzahlungen, Einsätze, Gewinne und Verluste bei jedem lizenzierten Anbieter. Außerdem führt es sämtliche Konten auf, die unter der jeweiligen Identität registriert sind. Nach Einschätzung des Ministeriums kann das helfen, Identitätsmissbrauch zu erkennen.

Spieler können dort Ausgabenwarnungen einrichten, ihre gemeinsamen Limits verwalten und Jahresbescheinigungen über ihre Aktivitäten herunterladen. Bei einem Abruf der DGOJ-Portalseite trat allerdings ein Zugriffsfehler auf.

Einwände der Branche und Blick ins Ausland

Nach Angaben des Ministeriums nutzt etwa ein Drittel der aktiven Online-Spieler mehr als einen Anbieter. Der Branchenverband Jdigital hält dagegen, dass rund 80 % nur bei einem Anbieter spielen. Am 23. Juni erklärte der Verband, das Problem betreffe lediglich einen sehr kleinen Teil des Marktes. Er befürchtet zudem, dass ein gemeinsames Limit Aktivitäten bei den größten Anbietern bündelt und Einschränkungen Spieler zu nicht lizenzierten Seiten treiben. Laut einer von Jdigital beauftragten EY-Untersuchung nutzt jeder vierte Spieler solche Angebote. Am 1. Oktober kündigte der Verband eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof an und bezeichnete das Dekret als unverhältnismäßig.

Anbieterübergreifende Limits setzen ein Register voraus, das Einzahlungen im gesamten lizenzierten Markt erfassen kann. Deutschland führte mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 eine monatliche Grenze von 1.000 € für alle Anbieter zusammen ein. Die Prüfung erfolgt über die Limitdatei LUGAS; Erhöhungen greifen erst nach sieben Tagen, höhere Beträge sind nur unter den jeweiligen Lizenzbedingungen möglich.

Schweden verlangt dagegen Limits für jeden Lizenznehmer separat – eine Regel, die auch im bet365-Fall zum fehlenden Limit eine Rolle spielte. Die Aufsicht Spelinspektionen erklärte im März 2022, dass Spieler nach Erreichen einer anbieterbezogenen Grenze anderswo weiterspielen können. Ein marktweites Limit sah sie langfristig als bessere Lösung. In den Niederlanden gelten monatliche Schwellen für Nettoeinzahlungen von 300 € für 18- bis 24-Jährige und 700 € für ältere Spieler. Jeder Anbieter wendet sie vor einer Prüfung der finanziellen Tragbarkeit selbst an. Spanien nutzt damit eine zentrale Struktur wie Deutschland, setzt die voreingestellte Grenze über vier Wochen aber 3,3-mal so hoch an und erlaubt Spielern, sie aufzuheben.

Welche Spieler und Anbieter betroffen sind

Für die meisten Spieler dürfte die gemeinsame Grenze ohne unmittelbare Wirkung bleiben. Im zweiten Quartal verzeichnete Spaniens Markt Einzahlungen von 1,06 Milliarden € bei rund 2,04 Millionen monatlich aktiven Konten. Das entspricht rechnerisch etwa 173 € je Konto und Monat. Wer nur einen Anbieter nutzt, erreicht bei unveränderten Einstellungen zudem zuerst dessen anbieterbezogene Tages- oder Wochengrenze.

Die Präambel des Dekrets benennt die Zielgruppe: Rund 10 % der Spieler verursachen demnach etwa 80 % der kumulierten Verluste. Wirtschaftlich relevant wird die Regel vor allem für Anbieter mit Spielern, die hohe Beträge über mehrere Konten einzahlen. Die dreitägige Wartezeit und der Risikohinweis schaffen dabei eine Hürde, verhindern eine spätere Erhöhung aber nicht. Entscheidend für die Umsätze ist, wie viele Betroffene ihr Limit anheben und wie viele stattdessen weniger einzahlen.

Auch die Nutzung nicht lizenzierter Angebote bleibt für die Wirkung der Regel wichtig. DGOJ-Generaldirektor Mikel Arana bezifferte deren Anteil an den identifizierten Einzahlungen für mehrere Halbjahreszeiträume auf unter 2,3 %. Der von Jdigital genannte EY-Wert von jedem vierten Spieler deutet auf ein anderes Bild, misst allerdings die Nutzung solcher Seiten statt deren Anteil an Einzahlungen. Dass Spieler das neue Limit aufheben können, könnte eine Abwanderung begrenzen; zugleich schwächt diese Möglichkeit den Schutz gerade für die Spieler, auf die das Dekret zielt.

Termine

Nach Angaben des Ministeriums befindet sich das System noch in der Testphase, steht Spielern aber bereits vollständig zur Verfügung. Als verbindlichen Start nennt es den 26. März 2027. Im BOE-Eintrag zum Dekret steht dagegen der 25. März 2027. Das Dekret verlangte sechs Monate zuvor eine Testversion für Anbieter. Auf der Konferenz Gaming in Spain am 15. Oktober kritisierte Arana, dass sich die Anbieter zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam und flächendeckend mit dem System verbunden hätten.

Einordnung

Spanien setzt das anbieterübergreifende Register um, das Schwedens Aufsicht als langfristige Lösung empfohlen hatte, lässt aber einen vergleichsweise einfachen Ausstieg aus dem voreingestellten Limit zu. Ob dieser Ausgleich trägt, hängt vom Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, von der Anbindung der Anbieter und davon ab, wie viele Spieler die Standardgrenzen beibehalten.

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