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Glücksspiel

Polymarket verklagt Ohio wegen Zugang zu Sportereignis-Kontrakten

Polymarket verklagt Ohio wegen Zugang zu Sportereignis-Kontrakten

Polymarket US hat am 16. Oktober vor einem Bundesgericht in Columbus Klage gegen Ohio eingereicht. QCX LLC stellt das Lizenzsystem des Bundesstaats für Sportwetten als verfassungswidrige Benachteiligung auswärtiger Anbieter dar. Der Schritt erfolgte genau zum Ablauf der 14-tägigen Frist aus einem Unterlassungsschreiben der Ohio Casino Control Commission.

Inhalt 4 Abschnitte
  1. Was ist neu?
  2. Die Details
  3. Preis und Verfügbarkeit
  4. Einordnung

Was ist neu?

  • QCX LLC, tätig als Polymarket US, verklagt Ohios Attorney General, die Ohio Casino Control Commission und deren Mitglieder unter dem Aktenzeichen 2:26-cv-01502.
  • Die 46-seitige Klage stützt sich erstens auf die Commerce Clause und zweitens auf einen Vorrang des Commodity Exchange Act.
  • Ohio vergibt Typ-A-Lizenzen nur an Unternehmen mit Betriebsstätte im Staat oder an Partner lokaler Rechteinhaber.
  • Gouverneur Mike DeWine kündigte an, dass Ohio eigene Verfahren zur Durchsetzung seiner Schreiben einleiten werde.
  • Die demokratischen Gesetzentwürfe SB 430 und SB 479 sind bislang im Parlament nicht vorangekommen.

Die Details

Klage vor dem Bundesgericht in Columbus

Die Klage ging am Freitag, dem 16. Oktober, beim U.S. District Court for the Southern District of Ohio in Columbus ein. Zuständig ist Richter Douglas R. Cole. Als Beklagte nennt QCX LLC Attorney General Andy Wilson, die kommissarische Geschäftsführerin Andromeda Morrison, den Vorsitzenden Thomas J. Stickrath sowie sechs weitere Kommissionsmitglieder.

Auslöser war ein Schreiben der Kommission vom 2. Oktober. Es gehörte zu zehn gleichartigen Aufforderungen, die an diesem Tag versandt wurden. Nach Darstellung in der Klage warf die Behörde Polymarket vor, Online-Sportwetten anzubieten und eindeutig Buchmachertätigkeit auszuüben.

Die Kommission setzte eine Frist von 14 Tagen, um die Einhaltung ihrer Vorgaben zu bestätigen. Andernfalls stellte sie verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche, ordnungsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen in Aussicht. Adressiert war das Schreiben laut Klage an „PM US Tech (QC Tech LLC)“, während QCX LLC im Juli 2025 von der CFTC als Contract Market zugelassen worden war.

Streit um den Zugang zum Markt

Der erste Klagepunkt beruht auf 42 U.S.C. § 1983. Polymarket argumentiert, das Sportwettenrecht Ohios beschränke den zwischenstaatlichen Handel. Eine Lizenz der Kategorie A setzt mindestens einen operativen Standort in Ohio oder eine Glücksspielstätte im Bundesstaat voraus; bevorzugt werden Sportteams, Casinos und Betreiber von Video Lottery.

Auch der Server, über den Wetten angenommen werden, muss sich in Ohio befinden. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen innerhalb des Staatsgebiets. Anbieter von außerhalb können nur über einen Vertrag mit einem lokalen Rechteinhaber Zugang erhalten.

Polymarket verweist zudem auf ein Schreiben der Kommission aus August 2025. Darin wurden Lizenzinhaber gewarnt, eine Zusammenarbeit mit Prediction Markets könne ihre fortdauernde Eignung als Lizenznehmer beeinflussen. Zur Begründung führt die Klage unter anderem Granholm v. Heald an, die Entscheidung des Supreme Court von 2005 zum Weinversand, sowie ein Urteil des Sixth Circuit aus dem Jahr 2000 gegen eine Ohio-Regel für den Vertrieb auswärtiger Lkw-Hersteller über Händler im Bundesstaat.

Der zweite Klagepunkt betrifft den Commodity Exchange Act. Polymarket beantragt eine Feststellung, dass die Glücksspielbestimmungen Ohios in ihrer Anwendung auf das Unternehmen verfassungswidrig und durch Bundesrecht verdrängt sind. Hinzu kommen Anträge auf Unterlassung sowie die Erstattung der Prozesskosten. Bis zum 19. Oktober war im Gerichtsregister kein Antrag auf eine einstweilige Verfügung eingetragen.

Das Urteil im Fall Kalshi

Am 25. September entschied der Sixth Circuit in KalshiEX LLC v. Schuler, dass Kalshi voraussichtlich nicht darlegen könne, dass seine Sportkontrakte Swaps seien. Selbst bei einer Einordnung als Swaps würde der Commodity Exchange Act nach dieser Entscheidung das Recht Ohios nicht verdrängen. Richter Cole ist an dieses Urteil gebunden.

Polymarket hält dem entgegen, Schuler sei unter einer anderen Rechtslage ergangen. Gemeint sind die am 9. Oktober veröffentlichten Interim Final Rules der CFTC sowie deren Vorschlag, Event Contracts als Swaps zu definieren. Gleichzeitig beruft sich die Klage auf einen Teil der Schuler-Entscheidung: Die ausschließliche Zuständigkeit der CFTC verdränge demnach direkte Vollzugs- und Regulierungsbefugnisse hinsichtlich Lizenzierung und Betrieb designierter Contract Markets.

Nach Auffassung von Polymarket verlangt Ohio mit seinem Schreiben jedoch gerade die Einstellung des Betriebs eines solchen Marktes, der Einwohner Ohios bedient. Die Gesellschaft macht damit einen Punkt geltend, den das Berufungsgericht bislang nicht anhand der Commerce Clause entschieden hat.

DeWine und Wilson kündigen Vollzug an

Mike DeWine erklärte am 14. Oktober gegenüber Reportern, er habe Werbung der Plattformen bei Baseballspielen gesehen. Er bezeichnete das Angebot als Glücksspiel. Die Unterlassungsschreiben führten nach seinen Worten nicht selbstständig zu Konsequenzen; Ohio müsse Klagen einreichen und werde dies tun.

Bereits im September hatte DeWine die betroffenen Unternehmen als „pigs“ bezeichnet und erklärt, Ohio werde sein Recht durchsetzen. Andy Wilson sagte gegenüber News 5 Cleveland, das Gesetz stehe auf Seiten des Staats. Er sehe zudem die Möglichkeit, die in Ohio mit Sportkontrakten erzielten Einnahmen der Unternehmen zurückzufordern.

Am Ende des Fristtags waren die meisten Plattformen weiterhin erreichbar und unverändert verfügbar. Plus500US teilte der Kommission hingegen mit, den Betrieb einzustellen. Polymarket und Robinhood verwiesen in Stellungnahmen auf ihre bundesrechtliche Aufsicht.

Gesetzesvorhaben ohne Fortschritt

Der legislative Weg verläuft langsamer. SB 430 von dem demokratischen Senator Bill DeMora würde die Nutzung eines Prediction Markets zum Handel von Event Contracts auf Sportereignisse als reguliertes Sportwettenangebot behandeln. Der Entwurf liegt derzeit in einem Ausschuss.

Mit SB 479 verfolgt DeMora ein zweites Vorhaben. Der Handel mit Wahlereignis-Kontrakten auf einem Prediction Market würde danach als verbotene Form von Glücksspiel bei Wahlen gelten. Auf der Website des Parlaments ist für diesen Entwurf noch kein Ausschritt verzeichnet.

Beide Vorlagen haben laut Statehouse News Bureau bisher keinen politischen Schwung erhalten. Sie stammen von Demokraten und verfügen in einem republikanisch kontrollierten Parlament über keinen republikanischen Unterstützer.

Preis und Verfügbarkeit

Für die betroffenen Plattformen steht keine Produktverfügbarkeit, sondern der Zugang zum Markt in Ohio im Mittelpunkt. Die von der Kommission gesetzte Frist lief am 16. Oktober ab. Weil Polymarket zuerst vor das Bundesgericht zog, findet der Streit zunächst in einem von dem Unternehmen gewählten Bundesforum statt.

Die drohende Sanktion aus den Schreiben entspricht den Einnahmen, die das jeweilige Unternehmen in Ohio erzielt haben soll. Nach DeWines eigener Darstellung werden die Schreiben erst wirksam, wenn Wilson einen Vollzugsschritt vor Gericht einleitet.

Einordnung

Beim Vorrang des Bundesrechts hat Ohio vor dem Sixth Circuit bereits Erfolg gehabt. Die zentrale offene Frage ist daher, ob die konkrete Konstruktion des Lizenzsystems gegen die Commerce Clause verstößt. Polymarkets Argument hat Grenzen: Gerichte räumen Bundesstaaten bei Glücksspielregelungen viel Spielraum ein, und Vorgaben zu Serverstandort sowie Geolokalisierung sind im US-Sportwettenmarkt üblich.

Die Klage nennt zugleich mehrere auswärtige Unternehmen, die Ohio auf vertraglicher Grundlage bedienen: FanDuel, DraftKings, BetMGM, Caesars, bet365, Fanatics und ESPN Bet. Ohio kann daraus ableiten, dass Polymarket denselben Zugang offensteht. Polymarket verweist dagegen auf die Warnung der Kommission an lokale Partner.

Auch ein Erfolg vor Gericht müsste nicht alle beantragten Folgen auslösen. Ein Gericht könnte etwa die Servervorgabe aufheben und die Lizenzpflicht bestehen lassen. Die Börsen, die Missouri in der Vorwoche verklagten, stützen sich ausschließlich auf Bundesrechtsvorrang. Gerade deshalb wird Ohio zum wichtigen Verfahren für das verfassungsrechtliche Argument. Entscheidend ist nun, ob Wilson Klage erhebt, bevor Richter Cole entscheidet.

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