Die Illinois Gaming Board (IGB) hat am Donnerstag, 22. Oktober, einen Regelentwurf für Videospielautomaten beschlossen. Künftig sollen Spieler an jedem der 50.141 Geräte des Bundesstaats ihre Identität nachweisen, bevor sie spielen können. Der Beschluss ist allerdings noch nicht wirksam: Öffentliche Stellungnahmen, die parlamentarische Prüfung und ein neues zentrales IT-System stehen noch aus.
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Was ist neu?
- Die IGB will Videospielautomaten erstmals in ihr Selbstsperrprogramm aufnehmen; die Kontrolle soll an Auszahlungsgeräten erfolgen.
- Direkte Bareinzahlungen am Automaten sollen entfallen, stattdessen sind Gutscheine vorgesehen.
- Ein optionales Spielerkonto kann bargeldloses Spielen und Prämien ermöglichen, muss aber Einsatz- und Spielschutzlimits bieten.
- Im September betrieben 8.800 lizenzierte Standorte 50.141 Terminals; der Spieleinsatz betrug 2,997 Milliarden US-Dollar.
- Die Umstellung hängt vom CONNEXUS Central Communication System von Light & Wonder ab, das bis zum 31. Dezember 2027 fertig sein soll.
Die Details
Prüfung vor jedem Spielbeginn
Auf der Sitzungsagenda lief das Vorhaben unter der Bezeichnung „Rules for Video Gaming Self-Exclusion Program and Cashless Wagering“. Die IGB stimmte dem Entwurf einstimmig zu. Personen, die sich selbst gesperrt haben, sollen über eine Identitätsprüfung an den bereits in lizenzierten Betrieben vorhandenen Ein- und Auszahlungsgeräten vom Spiel an VGTs ausgeschlossen werden.
IGB-Administrator Marcus Fruchter bewertet die Anbindung als Priorität für Spielintegrität und öffentliche Gesundheit. Nach seiner Darstellung schafft das Regelwerk klare Leitplanken, während sich die Video-Gaming-Branche digitalen Zahlungsformen zuwendet.
Die Automaten sollen kein Bargeld mehr unmittelbar annehmen. Stattdessen kaufen Spieler an einem Auszahlungsgerät Gutscheine, entweder mit Bargeld oder über ein freiwilliges Video-Gaming-Konto. Beide Wege setzen eine Identitätsprüfung voraus: Sie muss bestätigen, dass die Person mindestens 21 Jahre alt und nicht gesperrt ist.
Bereits im September hatte die Behörde dieses Verfahren unterstützt. Vorgesehen waren dabei Kartenleser zur Identifikation an den Auszahlungsgeräten sowie Ticket-in-Ticket-out-Gutscheine, kurz TITO, für den Start des Spiels und die Auszahlung von Gewinnen.
Optionale Konten mit Schutzvorgaben
Terminalbetreiber können sich dafür entscheiden, Spielerkonten mit bargeldloser Zahlung und Bonusprogrammen anzubieten. Diese Konten dürfen über zugelassene Zahlungsarten aufgeladen werden und unterliegen Identitätskontrollen, Datenschutzvorgaben sowie den Anforderungen zur Kundenprüfung und Geldwäschebekämpfung.
Jedes Video-Gaming-Konto muss Spielern die Möglichkeit geben, eigene Grenzen für verantwortungsvolles Spielen festzulegen. Betreiber müssten zudem verhindern, dass selbstgesperrte Personen ein Konto eröffnen. Werbung oder andere Werbeansprachen an diese Gruppe wären ihnen ebenfalls untersagt.
Der konkrete Regeltext war der Sitzungsagenda nicht beigefügt. Damit sind die Details des Wortlauts noch nicht öffentlich anhand dieses Dokuments nachvollziehbar.
Größte Lücke im Sperrsystem
Das Selbstsperrprogramm von Illinois besteht seit 2002 und erfasst bislang Casinospiele sowie Sportwetten. Im September vorgeschlagene Regelungen sollen zusätzlich Fantasy Contests einbeziehen. Für die Anmeldung ist bislang ein persönlicher Besuch an einem von rund 41 zugelassenen Orten notwendig; nahezu 16.000 Personen haben sich bereits eintragen lassen.
Gerade bei Videospielautomaten bestand bisher die größte Lücke. Die IGB meldete für September 8.800 Betriebe mit 50.141 Geräten. An diesen Geräten wurden 2,997 Milliarden US-Dollar umgesetzt; der Nettoertrag der Terminals lag bei 278,4 Millionen US-Dollar und damit 7,8 Prozent über dem Vorjahreswert von 258,3 Millionen US-Dollar.
Im Fiskaljahr bis Juni 2026 summierte sich der Nettoertrag der Terminals auf 3,31 Milliarden US-Dollar. Die daraus erhobenen Steuern beliefen sich auf 1,16 Milliarden US-Dollar. Zum Vergleich: Die Casinos von Illinois meldeten im September bereinigte Bruttospielerträge von 178,2 Millionen US-Dollar.
Ebenfalls im September verabschiedete die Behörde Änderungen am bestehenden Selbstsperrsystem. An die Stelle einer lebenslangen Sperre soll eine Mindestdauer von fünf Jahren treten; die möglichen Zeiträume reichen von sechs Monaten bis unbefristet. Zugleich sollen zusätzliche Anmeldewege wie ein Online-Portal möglich werden.
Neu vorgesehen ist außerdem eine Marketing Exclusion List. Sie verlängert das Verbot zielgerichteter Werbung um zwölf Monate über das Ende einer Selbstsperre hinaus. Auch diese Änderungen, einschließlich der geplanten Einbeziehung des Video Gaming, durchlaufen das Verfahren beim Joint Committee on Administrative Rules (JCAR).
Preis und Verfügbarkeit
Die Regeln gelten noch nicht. Nach dem Illinois Administrative Procedure Act wird ein Regelentwurf zunächst im Illinois Register veröffentlicht. Danach beginnt eine erste Stellungnahmefrist von mindestens 45 Tagen, in der jede interessierte Person Kommentare einreichen kann.
Danach muss die Behörde eine zweite Mitteilung beim JCAR einreichen. Es folgt eine weitere Frist von 45 Tagen. Nach deren Ablauf sind wesentliche Änderungen nur noch als Reaktion auf das JCAR zulässig. Der gesamte Regelsetzungsprozess dauert üblicherweise sechs Monate bis ein Jahr.
Fruchter möchte in der öffentlichen Kommentierungsphase insbesondere die Auswirkungen bargeldlosen Spielens auf die Ausgaben der Spieler diskutieren. Die technische Einführung ist ein zweiter entscheidender Faktor.
Light & Wonder kündigte am 16. April einen Vertrag mit zehnjähriger Laufzeit an, um für die IGB das CONNEXUS Central Communication System bereitzustellen und zu betreiben. Das System soll die technische Einbindung des Selbstsperrprogramms in das Video Gaming ermöglichen.
Der Vertrag hat einen Wert von 162 Millionen US-Dollar. Für den Abschluss der Umstellung gilt der 31. Dezember 2027 als Frist; bei Verzögerungen sind Sanktionen vorgesehen. Fruchter zeigte sich zuversichtlich, dass die Technik im kommenden Jahr zur Einführung bereitstehen kann.
Einordnung
Die geplante Lösung würde über die rund 16.000 bereits selbstgesperrten Personen hinausgehen: Jede Spielrunde an einem VGT beginnt dann mit einer Alters- und Sperrstatusprüfung. Das betrifft Geräte in Bars, Tankstellen, Friseursalons und Hotellobbys. Bargeld bleibt zwar am Auszahlungsgerät nutzbar, die Kontrollstufe vor dem Gutschein soll aber bestehen bleiben.
Ein Vergleich bietet Pennsylvania, wo eine Selbstsperrliste für VGTs an Truckstops geführt wird. Dort gibt es vier Listen mit zusammen rund 30.000 aktiven Eintragungen; die Zahl neuer Anmeldungen stieg im Jahr bis Juni um 18 Prozent auf 9.677. Illinois würde die Prüfung jedoch auf ein deutlich größeres, dezentral aufgestelltes Netz anwenden.
Bargeldlose Konten verbinden die vorgesehenen Schutzinstrumente mit einem möglichen Anstieg der Ausgaben. Eine sechsmonatige Fallstudie des Las-Vegas-Anbieters Acres Manufacturing ergab, dass Nutzer bargeldloser Angebote pro Sitzung 92 Prozent mehr Guthaben erwarben. Es handelt sich dabei um eine Untersuchung des eigenen Produkts durch den Anbieter; die IGB will diesen Effekt dennoch prüfen.
Wie viele Spieler die persönlichen Limitfunktionen tatsächlich sehen, hängt davon ab, wie viele Betreiber Konten anbieten und wie stark diese genutzt werden. Entscheidend wird damit sein, ob die Schutzvorgaben nicht nur verfügbar sind, sondern auch Anwendung finden. Bis sich etwas in den Betrieben ändert, müssen sowohl das sechs- bis zwölfmonatige Regelverfahren als auch das bis Ende 2027 erwartete zentrale System sowie weitere technische Standards abgeschlossen sein. Bei jährlichen Steuereinnahmen von 1,16 Milliarden US-Dollar dürften die monatlichen IGB-Zahlen rasch zeigen, ob die Ausweiskontrollen das Spielverhalten verändern.
