Die New York State Gaming Commission will Kalshi gerichtlich zur Herausgabe von Unterlagen verpflichten. Im Mittelpunkt stehen Sportereignis-Kontrakte, Angebote für Personen unter 21 Jahren, die Werbung des Unternehmens sowie dessen Eigentums- und Gesellschaftsstruktur. Der Antrag zielt auf Dokumente für mögliche zivilrechtliche Sanktionen, nicht auf einen Stopp des Handels.
Inhalt 4 Abschnitte
Was ist neu?
- Die Gaming Commission beantragt beim Supreme Court im New Yorker County New York die Durchsetzung von Verwaltungs-Subpoenas gegen Kalshi Inc. und KalshiEX LLC.
- Gefordert werden Informationen zu Sportkontrakten, New Yorker Kunden unter 21 Jahren, Werbeaussagen zu Wetten sowie zur Unternehmensstruktur.
- Die Behörde prüft anhand der Unterlagen, ob zivilrechtliche Strafen nach dem Racing Law gegen Kalshi und weitere Beteiligte verhängt werden sollen.
- Die Subpoenas wurden am 31. Juli nach Section 104(7) des Racing Law ausgestellt und laut Antrag seit dem Sommer weitgehend nicht beantwortet.
- Parallel läuft eine Klage der Generalstaatsanwältin mit Forderungen von mindestens 36 Milliarden US-Dollar sowie ein Berufungsverfahren vor dem Second Circuit.
Die Details
Antrag auf Herausgabe von Unterlagen
Die von Generalstaatsanwältin Letitia James vertretene New York State Gaming Commission hat einen verifizierten Antrag beim Supreme Court of the State of New York, County of New York, eingereicht. Die erste Seite des Dokuments wurde am 23. Oktober öffentlich veröffentlicht; das elektronische Gerichtssystem vermerkte den Eingang bereits am 22. Oktober. Als Antragsgegner nennt das Verfahren Kalshi, Inc. und KalshiEX LLC, eine Indexnummer ist auf der veröffentlichten Seite nicht aufgeführt.
Nach Darstellung der Behörde betreibt Kalshi seit mindestens 18 Monaten in New York ein umfangreiches Angebot, über das Privatpersonen auf Sportereignisse und andere Themen setzen können. Die Commission verweist auf ihre Befugnis, mögliche Verstöße gegen den Racing, Pari-Mutuel Wagering and Breeding Law zu untersuchen, Zeugenaussagen aufzunehmen und Ermittlungs-Subpoenas auszustellen. Das Gesetz untersagt Sportwetten ohne Lizenz der Commission; Kalshi besitzt nach Auffassung der Behörde keine solche Genehmigung. Ein Gericht hat allerdings bislang nicht festgestellt, dass Kalshi gegen das Recht des Bundesstaats verstoßen hat.
Die verlangten Unterlagen betreffen vier Felder: Kalshis Verträge auf Sportereignisse, Produkte für New Yorker unter 21 Jahren, Werbung mit Begriffen wie Wetten oder Einsätze sowie die Eigentumsverhältnisse und Gesellschaftsstruktur. Die Commission erklärt, sie benötige das Material, um über zivilrechtliche Sanktionen gegen Kalshi und andere mögliche Beteiligte entscheiden zu können. Sie wirft dem Unternehmen vor, wesentliche Anfragen zurückgewiesen und weitere nur unzureichend beantwortet zu haben.
Section 104(9) des Racing Law ermächtigt die Commission, bei Verstößen gegen dieses Gesetz zivilrechtliche Strafen und Geldbußen festzusetzen und einzuziehen. Der nun gestellte Antrag ist zunächst lediglich ein Ersuchen an das Gericht. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor, und öffentlich war zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Stellungnahme von Kalshi bekannt.
Eigenes Verfahren für mögliche Bußgelder
Die Generalstaatsanwältin verlangt in ihrem Verfahren eine gerichtliche Geldzahlung. Die Gaming Commission verfolgt einen anderen Weg und stützt sich auf ihre eigene Sanktionskompetenz nach dem Racing Law, benötigt dafür aber zunächst Beweise. Deshalb richtet sich der Auskunftsantrag auf Verträge, Kunden und die Unternehmensorganisation.
Die Formulierung, dass Sanktionen Kalshi und weitere Personen oder Unternehmen treffen könnten, ist dabei von Bedeutung. Der Antrag benennt diese weiteren Beteiligten nicht. Angaben zu Eigentum und Konzernaufbau können jedoch klären, welche Gesellschaften von einer möglichen Strafe erfasst werden sollen.
Ob mögliche Bußgelder gegenüber Kalshi angesichts des von dem Unternehmen vor dem Second Circuit vorgebrachten Vorrangarguments Bestand hätten, ist nicht Gegenstand dieses Antrags. Das Gericht soll hier nicht entscheiden, wer Event-Kontrakte regulieren darf. Es geht ausschließlich um die Durchsetzung der Dokumentenanforderungen.
U21-Kunden und Werbung im Mittelpunkt
Nach New Yorker Recht gilt jeder Mensch unter 21 Jahren als minderjährig; wer eine Sportwette platziert, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Bundesweit als Finanzplätze regulierte Prediction Markets lassen dagegen Kunden ab 18 Jahren zu. Nutzer im Alter von 18 bis 21 Jahren sollen in diesem Jahr auf Kalshi rund 5,4 Milliarden US-Dollar gehandelt haben.
Auch die Werbeunterlagen können für die Argumentation des Bundesstaats bedeutsam sein. Falls Kalshi seine Produkte selbst als Wetten oder Einsätze beworben hat, könnte es schwieriger werden, diese gegenüber einem Staatsgericht als Swaps einzuordnen. Beide Themen betreffen den Verbraucherschutz und können geprüft werden, ohne vorab die Zuständigkeit für Event-Kontrakte abschließend zu klären.
Diese Verbraucherschutzfragen prägen auch die Verfahren der Generalstaatsanwältin gegen Kalshi und Polymarket. Der Antrag der Gaming Commission ergänzt damit mehrere parallel laufende Auseinandersetzungen. Er verlangt als einziger dieser Schritte zunächst keine weitergehende Maßnahme als die Vorlage von Dokumenten.
Termine
Ausgangspunkt des Konflikts war ein Aufforderungsschreiben der Gaming Commission vom 24. Oktober 2025, den Betrieb einzustellen. Kalshi verklagte die Behörde noch in diesem Monat vor einem Bundesgericht in Manhattan. Am 7. Juli lehnte Richterin Analisa Torres den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab, weil die New Yorker Glücksspielgesetze bei Anwendung auf Kalshis Sportereignis-Kontrakte nicht durch den Commodity Exchange Act verdrängt würden.
Am 27. Juli verweigerte Torres zudem eine einstweilige Verfügung für die Dauer der Berufung. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 26-1835 liegt beim Second Circuit. Die Commodity Futures Trading Commission, kurz CFTC, reichte dort am 8. September einen Amicus-Schriftsatz ein; der Schriftsatz der Commission als Berufungsgegnerin ist bis 30. Oktober fällig, während eine Mitteilung zur mündlichen Verhandlung am 21. Oktober erging.
Die Generalstaatsanwältin verklagte KalshiEX am 31. Juli ebenfalls in Manhattan. Sie fordert die Herausgabe der Gewinne, eine Strafe in Höhe des Dreifachen von Kalshis Erlösen sowie mindestens 36 Milliarden US-Dollar Schadensersatz. Kalshi verlagerte den Fall noch am Tag der Einreichung vor ein Bundesgericht; New York beantragte die Rückverweisung an das Staatsgericht, über die bislang nicht entschieden wurde.
Am 11. August ordnete die CFTC unter Berufung auf ihre Notfallbefugnisse an, dass Kalshi seinen Betrieb fortsetzen darf. Sie wertete den Antrag des Bundesstaats auf eine einstweilige Unterlassungsanordnung als Markt-Notfall, weil eine solche Maßnahme den Handel einer in New York ansässigen Börse weltweit hätte stoppen können. Die CFTC hat New York zudem in einem im April eingereichten Verfahren verklagt und beantragt eine Feststellung, dass ihr die ausschließliche Zuständigkeit für Event-Kontrakte zusteht.
Einordnung
Die Dokumentenforderung unterscheidet sich vom August-Verfahren, da sie keinen einzigen Kontrakt anhalten soll und damit weniger unmittelbar als Markt-Notfall eingeordnet werden kann. Kalshi kann sich inhaltlich weiterhin gegen die Subpoenas wehren; eine öffentliche Strategie dazu ist bislang nicht erkennbar. Gibt das Gericht dem Antrag statt, könnte die Commission genügend Material für eine Sanktion erhalten, bevor der Second Circuit über die Berufung entscheidet.
