Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) startet im Januar 2027 ein offenes Vergabeverfahren für die einzige Lizenz zum Betrieb von Totalisatorwetten auf Pferderennen. Die Konzession gilt vom 1. Juli 2027 bis zum 30. Juni 2032 und umfasst ausschließlich stationäre Wettangebote. Erfüllen mehrere Unternehmen sämtliche Voraussetzungen, wird der Lizenznehmer durch ein notariell begleitetes Losverfahren bestimmt.
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Was ist neu?
- Die KSA nimmt Anträge für die alleinige Totalisatorlizenz vom 4. bis 31. Januar 2027 entgegen.
- Die Konzession erlaubt Poolwetten auf Pferderennen nur auf Rennbahnen und in stationären Wettshops.
- Für Online-Angebote ist eine separate Erlaubnis für Fernspiele erforderlich.
- Bei mehreren geeigneten Bewerbern entscheidet eine nicht gewichtete Auslosung durch einen Notar.
- Die Antragsgebühr beträgt 40.900 Euro, muss vorab gezahlt werden und wird nicht erstattet.
- Der Lizenzinhaber führt monatlich 10 Prozent des Bruttospielertrags aus niederländischen Rennen an den Rennsport ab.
Die Details
Am 28. Oktober kündigte die KSA an, das Verfahren im kommenden Jahr offen und nachvollziehbar durchzuführen. Da es sich gesetzlich um ein Monopol handelt, kann nur eine juristische Person die Lizenz erhalten. Die bisherige Konzession von ZEbetting & Gaming Nederland B.V. endet am 30. Juni 2027.
Erlaubt sind ausschließlich Pari-mutuel-Wetten, bei denen die Einsätze in einen gemeinsamen Wettpool fließen. Das Angebot bleibt auf physische Verkaufsstellen wie Rennbahnen und Wettbüros beschränkt. Online-Wetten fallen dagegen in den Bereich der niederländischen Regulierung für Fernspielangebote.
Für Wetten auf in den Niederlanden ausgetragene Trab- und Pferderennen muss der Betreiber jeden Monat 10 Prozent seines Bruttospielertrags an den Pferderennsport zahlen. Maßgeblich sind die im jeweiligen Monat auf diese Rennen platzierten Einsätze. Damit ist die Abgabe unmittelbar an die Umsätze des Lizenznehmers gekoppelt.
Rechtsgrundlage der Einzelkonzession
Die rechtliche Basis bildet Titel IV des niederländischen Glücksspielgesetzes von 1964, der Wet op de kansspelen. Artikel 24 erlaubt dem Vorstand der KSA, einer einzigen juristischen Person für einen von ihm bestimmten Zeitraum eine Lizenz zu erteilen. Artikel 25 verlangt unter anderem Vorgaben zur maximalen Einsatzhöhe pro Person sowie zum vom Pool einbehaltenen Anteil und dessen Verwendung.
Zwei Stufen bei der Vergabe
In der ersten Runde prüft die KSA alle Anträge auf formale und fachliche Eignung. Dazu zählen Rechtsform und Niederlassungsort, wirtschaftliche Kontinuität, interne Aufsicht, Zuverlässigkeit, Integritätsvorgaben, Outsourcing-Regeln und der Umgang mit Vorfällen. Ebenso werden Maßnahmen gegen exzessive Teilnahme, Spielsucht und sonstige Spielschäden, der Minderjährigenschutz, Regelungen gegen Spielmanipulation sowie nachweisbare Erfahrung mit stationären Sportwetten bewertet.
Nur wenn nach dieser Prüfung mehr als ein Bewerber übrig bleibt, beginnt die zweite Phase. Dann bestimmt ein Notar den Gewinner ohne Gewichtung per Los. Die KSA will Antragsformular und Musterlizenz im Dezember auf ihrer Website veröffentlichen; bis dahin sind die konkreten Lizenzbedingungen noch nicht öffentlich.
Vorgeschichte mit Ausschreibungen und Gerichtsverfahren
Nach einer Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit des niederländischen Staatsrats vom 24. Juni 2020 war die Lizenz seit 1998 ohne offenes Verfahren an den damaligen Betreiber vergeben worden. Das erste transparente Vergabeverfahren für den Zeitraum 2017 bis 2022 endete am 29. Juni 2017 mit dem Zuschlag an Sportech Racing B.V., heute ZEbetting. Trannel International Limited, ein in Malta ansässiges Unternehmen, hatte sich nicht beworben und beanstandete anschließend eine Zugangsvoraussetzung.
Nach Auffassung von Trannel war die Bedingung, Erfahrung im Betrieb eines Totalisators mit stationärem Vertrieb in den Niederlanden, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum nachzuweisen, praktisch nur von ZEbetting zu erfüllen. Die KSA und das Bezirksgericht Den Haag verneinten zunächst die Klagebefugnis von Trannel. Der Staatsrat sah dies anders und verpflichtete die Behörde, den Einwand inhaltlich zu prüfen.
Für die Lizenzperiode 2022 bis 2027 beschrieb eine Bekanntmachung der KSA im Staatscourant vom Oktober 2021 erneut ein zweistufiges Verfahren. Die Erfahrungsvorgabe war diesmal als Erfahrung mit stationären Sportwetten formuliert; die Gebühr lag bei 32.000 Euro und wurde später auf 40.900 Euro indexiert. Am 22. März 2022 entschied die KSA zugunsten von ZEbetting, das zum französischen Geschäft von ZEbet und ZEturf gehörte; FDJ schloss die Übernahme der ZEturf-Gruppe im September 2023 ab.
Offenes Losverfahren mit vorgeschalteter Auswahl
Die Auslosung beseitigt einen Ermessensspielraum bei der endgültigen Auswahl, entscheidet aber nicht darüber, wer überhaupt teilnehmen darf. Gerade die Zugangsvoraussetzung zur praktischen Erfahrung war beim Verfahren 2017 umstritten. Während Trannel die frühere Regel als Totalisator-Erfahrung beschrieb, verlangt die KSA nun Erfahrung im stationären Sportwettengeschäft.
Dadurch könnten mehr landbasierte Buchmacher zugelassen werden, reine Online-Anbieter bleiben jedoch weiterhin außen vor. Die ausdrücklich genannten Anforderungen zu Match-Fixing, Spielerschutz und Minderjährigen bringen die Monopollizenz näher an die Sorgfaltsstandards für Online-Lizenznehmer heran. Die Monopole von Lotto BV wurden hingegen ohne Ausschreibung verlängert, weil das Unternehmen staatlich beteiligt ist.
Der Staatsrat hatte festgestellt, dass ein sachlich begründetes System mit nur einer Lizenz grundsätzlich nicht ohne öffentliches Verfahren vergeben werden darf. Ausnahmen können etwa für einen öffentlichen Betreiber unter unmittelbarer staatlicher Kontrolle gelten. Ein privater bisheriger Betreiber wie ZEbetting kann sich auf diese Ausnahme nicht stützen; zugleich prüft der Staatsrat, ob das Monopolsystem von Lotto BV rechtmäßig ist.
Abgabe entspricht inzwischen dem Online-Modell
Bis zum 1. Oktober 2021 zahlte der Lizenzinhaber nach der Konzession von 2017 2,5 Prozent aller Einsätze auf sämtliche Rennen an Zwecke zur Förderung des niederländischen Trab- und Galopprennsports. Eine ministerielle Regelung vom Juli desselben Jahres stellte die Abgabe mit Verweis auf gleiche Wettbewerbsbedingungen zum Online-Wettmarkt um. Seither sind 10 Prozent des Bruttospielertrags aus niederländischen Rennen an einen vom Minister bestimmten Empfänger abzuführen.
Nach den Regeln für Fernspiele darf dieses Geld nur für niederländische Preisgelder, Pferdezucht und die Bekämpfung von Manipulationen bei Rennen verwendet werden. Der Totalisator finanziert den Rennsport damit zu denselben Bedingungen wie Online-Betreiber. Eine besondere, nur für das Monopol geltende Abgabe besteht somit nicht mehr.
Kleiner stationärer Markt
Die KSA bezeichnete Pferderennwetten in den Niederlanden 2021 als einen Nischenmarkt mit vergleichsweise begrenztem Umfang. Für Totalisatorwetten nannte sie für 2018 einen Bruttospielertrag von 22,5 Millionen Euro, der nicht wuchs. Wetten auf andere Sportarten erreichten dagegen 202,5 Millionen Euro und legten um 25 Prozent zu.
Diese Zahlen stammen aus der Zeit vor der Herausnahme des Online-Vertriebs aus der Lizenz im Jahr 2021. Seither verbleiben dem Monopol nur Rennbahnen und stationäre Wettshops als Vertriebswege. Die KSA hat ihr Verfahren erkennbar so ausgestaltet, dass es der Kritik am Tender von 2017 standhalten soll.
Preis und Verfügbarkeit
Die Bewerbung ist vom 4. Januar 2027 bis einschließlich 31. Januar 2027 möglich. Pro Antrag fallen 40.900 Euro an, die vor der Einreichung zu zahlen sind und auch bei einem erfolglosen Antrag nicht zurückerstattet werden. Die neue Lizenz beginnt am 1. Juli 2027 und endet am 30. Juni 2032.
Einordnung
Ob die Vergabe tatsächlich Wettbewerb hervorbringt, hängt vor allem von der im Dezember erwarteten Musterlizenz und der Zahl der Bewerber ab. Das Losverfahren ist erst relevant, wenn mehrere Unternehmen die umfangreiche Vorprüfung bestehen. Für den stationären niederländischen Pferderennwettenmarkt wird damit entscheidend sein, ob sich neben dem bisherigen Lizenzinhaber weitere geeignete Anbieter melden.
