Ich habe mal für einen Arbeitgeber gearbeitet, dem ich einige meiner Bilder für redaktionelle Beiträge kostenfrei zur Verfügung gestellt habe. Es gab keine gesonderte Nutzungsvereinbarung. Lediglich mein Copyright wurde immer angegeben.
Was meint ihr: stellt das schon eine „freiwillige Übergabe von Nutzungsrechten“ oder so dar? Bei Facebook&Co geht soetwas ja einher mit den AGBs.
Ich will keinerlei „Rechtsberatung“ oder so. Einfach nur die Frage, wie es sich „im Normalfall“ verhält?
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