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| DSGVO: Worauf Fotografen achten müssen! | |
Forenlevel: Fotograf ++
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Anmeldungsdatum: 27.07.2010 |
Beiträge: 2261 |
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Verfasst am: 11 Sep 2018 8:08 |
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Es werden hier z.T. Bilder von Fremden Personen (vor allem durch User @Polistro) an Masse eingestellt. Ich frage mich, ist es alles Rechtens … siehe DSGVO. Ich selbst habe immer grosse Hemmungen Fremde Personen zu Fotografieren. Auch die vor mir hier gepostete Bilder unserer Wanderung der Damaligen habe ich darauf geachtet, dass die Personen nicht sofort erkennbar sind. Vermutlich einfach zu fragen: Darf ich ein Foto von Ihnen/Dir machen genügt für eine Veröffentlichung m.E. nicht. Was meint ihr dazu?
ZITAT: aus PC-Welt Autorin Verena Ottmann
DSGVO: Worauf Fotografen achten müssen
Seit dem 25.5.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die das Erheben personenbezogener Daten regeln soll. Betroffen sind nicht nur Daten, die in schriftlicher Form erhoben werden, also etwa Namen und Adressen bei Gewinnspielen oder Umfragen. Fotos, auf denen Menschen zu sehen sind, gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.
Vor der DSGVO galt bereits das „Recht am eigenen Bild“, also die Selbstbestimmung darüber, ob eine Person abgebildet werden darf oder nicht. Allerdings kam dieses Prinzip erst bei der Veröffentlichung zum Tragen, nicht bei der Aufnahme. Ausnahmen waren hier etwa Personen des öffentlichen Lebens wie Promis oder Politiker oder Aufnahmen, die zur Dokumentation des Zeitgeschehens gemacht wurden oder an denen ein öffentliches Interesse besteht.
Bedenken Sie bei der Motivwahl für Ihre Fotos immer, dass Sie laut DSGVO künftig die schriftliche Erlaubnis aller abgebildeten Personen brauchen.
Das ändert sich mit der DSGVO: Seit dem 25.5.2018 dürfen keine Fotos – privat oder professionell – ohne Erlaubnis der darauf zu sehenden Personen angefertigt (!) und veröffentlicht werden. Zwar gibt es auch hier Schlupflöcher wie die nicht näher definierten „berechtigten Interessen“, die in Erwägungsgrund 47 der DSGVO genannt werden. Privatpersonen sollten allerdings zweimal überlegen, bevor sie Bilder ihrer Freunde, aber auch Bilder fremder Menschen künftig ohne deren Erlaubnis ins Netz stellen. |
Zuletzt bearbeitet von Pegasus am 11 Sep 2018 10:58, insgesamt einmal bearbeitet _________________ Gruss Toni
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Forenlevel: Fotograf +++
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Anmeldungsdatum: 13.09.2007 |
Beiträge: 17008 |
Wohnort: Bochum-Wattenscheid |
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Verfasst am: 11 Sep 2018 9:28 |
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Hallo Toni
Ich nehme an, du hast den Text irgendwo kopiert und hier eingestellt.
Ich hoffe für dich, du hast die schriftliche Einverständniserklärung des Autors.
Sonst könnte es dir übel ergehen wegen Verletzung des Urheberrechtes.
Anwälte sind da empfindlich.
Ansonsten zur Sache: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20K%F6ln&Datum=18.06.2018&Aktenzeichen=15%20W%2027%2F18 |
_________________ EOS 7d Mk1 u. MK2
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