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Abbildungsmasstab (Lexikon)


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Der Abbildungsmasstab wird oft für Objektive angegeben, um die grösstmögliche Abbildungsgrösse zu beschreiben. Da Grösse ein relativer Begriff ist, wird als Bezug die Sensorgrösse der Kamera verwendet. Ein Abbildungsmasstab von 1:1 (1,0) bedeutet, dass ein Motiv an einem Vollformat-Sensor (24mm x 36mm) mit einer Breite von höchstens 36mm bildfüllend abgelichtet werden kann. Wird das Objektiv an einem kleineren Sensor wie z.B. einer APS-C-Kamera (ca. 15mm x 22mm) genutzt, kann ein Motiv mit 22mm Breite erfasst werden.

Ein Insekt wird bei einem Abbildungsmasstab von 1:1 also voll erfasst, wenn es an einem Vollformatsensor nicht grösser als 3,6cm (36mm) ist, was exakt der Sensorbreite entspricht. Liegt ein Abbildungsmasstab von 1:2 vor (0,5), kann mit dem Objektiv maximal die doppelte Sensorbreite erfasst werden (7,2cm). Bedingt wird der Abbildungsmasstab durch die Mindestdistanz, auf die mit dem Objektiv scharfgestellt werden kann und durch die Objektivbrennweite.

 


Der Report wurde am Donnerstag, 08. November 2012 erstellt.

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