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 5D heute erhalten aber einige Dinge sehr seltsam! 

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Anmeldungsdatum: 24.03.2007
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Hi Leute!

Ich habe meine 5D heute erhalten aber irgendwie habe ich das Gefühl dass ich was Gebrauchtes vertscheppert bekommen habe.

1. Sieht das Canon Siegel aus, als ob es schon mal offen und wieder zugeklebt wurde.
2. Die Plastiktüten, in denen das Zubehör (Akku etc.) verpackt ist, sehen auch so zerknittert und wieder zugeklebt aus.
3. Ich schalte mit einer niegel-nagel-neuen Speicherkarte die Cam ein und was sehen meine Augen Shocked 8775 zeigt der Zähler an. !?!

4.) Es ist sogut wie keine Kamerafunktion in der Standard-Einstellung sondern sämtliche Individualfunktionen sind auf andere Werte gestellt.

Was mein Ihr?

Für mich war das alles Samt Grund genug, den Hänndler zu Kontaktieren und eine neue zu ordern.

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Hört sich nicht gut an. Die Frage ist nur, ob ein Versandhändler das ohne weiteres Zögern als Grund akzeptieren wird, wenn es keine Beschädigungen oder ähnliches gibt. Andererseits gibt es ja das Fernabsatzgesetz, dann wird es aber wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass du dein Geld zurückbekommst und keine neue Kamera.

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Jan
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Anmeldungsdatum: 24.03.2007
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Ich habe mit dem Händler gesprochen, ich bekomme eine neue Kamera. Die jetzige wird morgen wieder vom Botendienst bei mir abgeholt.

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Das mit dem Auslösezähler, die verknitterten Tüten und das komische Canonsiegel sind keine stichhaltigen Indizien, ABER die veränderten Kameraeinstellungen sind ein eindeutiger Beweis dass die Cam schon in Betrieb war. Ich würde sie SOFORT tauschen, wer weiss was an der Kamera nicht stimmt wesshalb der Vorbesitzer sie zurückgab. Wenn du dir schon eine so teure Kamera NEU kaufst, würde ich das nicht auf mir sitzen lassen. Neuware heisst Neuware!


Rückgabe ist nach dem schon erwähnten Fernabgabegesetz kein Problem, du musst nichtmal einen Grund angeben!

Beste Grüße und viel Glück bei der nächsten.

Felix

PS: Den Händler würde ich in Zukunft meiden.

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Gruß, Felix
300D + 50 1.8 Wink
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Hier von mir mal ein langes Hmmmmmmmmmmm.....

Das Fernabsatzgesetz (FAG) erlaubt dem Kunden die kommentarlose Rückgabe innerhalb von 2 Wochen. Zuvor darf er den Kaufgegenstand angemessen ausprobieren. Tritt dabei ein erkennbarer Wertverlust auf, darf der Händler einen Abschlag als quasi "Schadenersatz" verlangen. Ein paar Aufnahmen zum Ausprobieren stellen sicher keinen solchen Wertverlust dar (natürlich keine 7000, aber der Stand kommt höchstwahrscheinlich von einer anderweitig benutzten Speicherkarte, die mal zu Testzwecken eingelegt war. Bekanntlich übernimmt die Cam den höchsten Zählerstand, den sie auf einer Speicherkarte erkennt).

So, jetzt frage ich mich (und euch!): soll denn der Händler diese zurückgegebene Kamera dann anschließend als gebraucht verkaufen, womöglich mit ein paar 100 € Abschlag? Das kann doch wohl keiner von ihm erwarten, oder? Er wird vielmehr die Cam so gut wie möglich wieder verpacken und dem nächsten Kunden schicken. Wer im Versandhandel kauft, kann m. E. spätestens seit dem FAG nicht mehr in jedem Fall erwarten, absolut unberührte Originalware zu erhalten.

Ich kaufe gelegentlich Elektronik im Versand, und da ist es mir schon öfter passiert, daß die Kartons (auch mehrmals) wieder zugeklebt waren, als ich sie erhielt. Das Ganze ist mir solange egal, wie die Ware unbeschädigt und erkennbar neuwertig ist. Ich finde, mehr kann man im Versand nicht verlangen.

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Gruß

Gerhard
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Ich persönlich bin der Ansicht, dass ich für 2000€ auch gerne eine neue Kamera haben würde, ungeachtet dessen, was in der Branche vielleicht Gang und Gäbe ist.
An whiggys Beschreibung kann man ja darüber hinaus auch deutlich ablesen, dass scheinbar keine große Anstrengung unternommen wurde, die Kamera neuwertig erscheinen zu lassen. Der Händler hätte sich wenigstens die Mühe machen können, alles wieder in den Ursprungszustand, also auch die CFn resetten, zu versetzen. Dann wäre es wahrscheinlich auch kaum aufgefallen, dass die Kamera schon einmal in Gebrauch war.

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Jan
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seriöse Händler geben die Ware als Retourenware etwas günstiger ab

diese ist dann aber auch eindeutig so gekennzeichnet und wird auch so bestellt

wenn ich eine neue Kamera kaufe, will ich eine haben, die noch nicht benutzt wurde


diese Masche ist eigentlich ein unding, im Geschäft wird soetwas ja auch als Ausstellungssware verkauft

und das hat überhaupt nichts mit dem Preis zu tun

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Die veränderten Einstellungen würde ich auch als Hauptkriterium sehen. Die anderen Punkte sind bestenfalls Indizien aber keine Beweise.
Im Handelsrecht wird ein strengerer Massstab gesetzt als im Konsumentenrecht oder Privatrecht.
Händler untereinander müssen die Ware bei Übernahme prüfen, die haben keine Fristen wie die privaten Kunden. Klar, dass auch da nicht so heiss gegessen wird wie gekocht, aber eine geöffnete Pckung kann auch von der Übernahme stammen.
Deshalb kaufe ich auch nicht gerne über das Internet, man kann da weniger nachvollziehen, welche Vorgeschichte ein Gerät hatte als im Laden. Ich nehme aber gerne die Internetpreise als Verhandlungsargument. Wink

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Grüße, Thomas
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Duron hat folgendes geschrieben:
Ich nehme aber gerne die Internetpreise als Verhandlungsargument. Wink



genau so handhabe ich das auch, und das funktioniert sogar Wink

ich wäre lieber bereit 100€ mehr beim Fachhänlder zu zahlen, als mich darüber zu ärgern, daß die Kamera schon benutzt wurde

bei einer so teuren Kamera ziehe ich immer den Fachhändler vor

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Newton hat folgendes geschrieben:
Duron hat folgendes geschrieben:
Ich nehme aber gerne die Internetpreise als Verhandlungsargument. Wink



genau so handhabe ich das auch, und das funktioniert sogar Wink

ich wäre lieber bereit 100€ mehr beim Fachhänlder zu zahlen, als mich darüber zu ärgern, daß die Kamera schon benutzt wurde

bei einer so teuren Kamera ziehe ich immer den Fachhändler vor



Dazu wäre von meiner Seite folgendes zu sagen:

Ich war auch bei Mediamarkt und da wollten sie mir ein Ausstellungsstück, auf das schon 1000 Leute mit ihren Wurstfingern rumgefummelt haben zum Neupreis um 2.500€ verkaufen!

Da hab ich dann gefragt, was sich in Anbetracht der Umstände preislich machen lässt, dannach hat der Verkäufer kurz mit dem Filialleiter telefoniert und gemeint, er könne mir eine 512MB CF-KArte dazuschenken.

HÄÄÄ ?? TICKTS NOCH ??? Die kann er sich sonst wo hinschieben.

Da zahl ich lieber um 200€ weniger im Internet, und hab wenigstens eine Chance, eine neue Ware zu bekommen Wink

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whiggy hat folgendes geschrieben:
Newton hat folgendes geschrieben:
Duron hat folgendes geschrieben:
Ich nehme aber gerne die Internetpreise als Verhandlungsargument. Wink



genau so handhabe ich das auch, und das funktioniert sogar Wink

ich wäre lieber bereit 100€ mehr beim Fachhänlder zu zahlen, als mich darüber zu ärgern, daß die Kamera schon benutzt wurde

bei einer so teuren Kamera ziehe ich immer den Fachhändler vor



Dazu wäre von meiner Seite folgendes zu sagen:

Ich war auch bei Mediamarkt und da wollten sie mir ein Ausstellungsstück, auf das schon 1000 Leute mit ihren Wurstfingern rumgefummelt haben zum Neupreis um 2.500€ verkaufen!

Da hab ich dann gefragt, was sich in Anbetracht der Umstände preislich machen lässt, dannach hat der Verkäufer kurz mit dem Filialleiter telefoniert und gemeint, er könne mir eine 512MB CF-KArte dazuschenken.

HÄÄÄ ?? TICKTS NOCH ??? Die kann er sich sonst wo hinschieben.

Da zahl ich lieber um 200€ weniger im Internet, und hab wenigstens eine Chance, eine neue Ware zu bekommen Wink


Mediamarkt und Fachhandel........ Laughing Laughing Laughing Laughing

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Na ja, die aktuell verbreitete Vorstellung zum Thema Neuware kommt mir mit Verlaub etwas sonderbar vor. Vielleicht liegt das aber daran, daß ich schon etwas älter bin und die Zeit kenne, in der es selbstverständlich war, daß einem der Händler ein Gerät zum Befingern auspackte, und ebenso selbstverständlich, daß er es bei Nichtkauf wieder einpackte und dem nächsten Kunden gab! Das wurde u.a. dadurch begünstigt, daß es auf den Kartons nicht wie heute irgendwelche "Originalverpackungssiegel" o.ä. gab, die beim Öffnen zwangsläufig beschädigt werden. Wenn die Ware also sorgfältig ausgepackt und wieder eingepackt wurde, konnte niemand erkennen, ob da schon vorher jemand dran war, und niemand sah darin ein Problem, denn jeder wußte, daß so verfahren wurde!

Als ich vor gut 2 Jahren meine 20 D samt 28-300, 17-85, 10-22 und 580 EX beim Fachhändler kaufte, war nur die Kamera (vermutlich!) noch originalverpackt; der Rest mit Sicherheit nicht! Auf dem 28-300 (das mit vollen 2.499 € ausgezeichnet war) fehlte z.B. der Frontdeckel, der natürlich umgehend ersetzt wurde. Klar, daß auch ein größerer Händler nicht 2 dieser Objektive auf Lager hat und das eine, das er hat, auch jedem Kunden zeigen will, oder? Als ich an der Kamera ein Fehlverhalten entdeckt zu haben glaubte, wurde mir eine andere originalverpackte (?) Cam zum Vergleich gegeben. Dieses Händlerverhalten war und ist mir viel lieber als etwa die Antwort, man könne mir leider keine 2. Cam geben, da die ja sonst nicht mehr originalverpackt sei! Auch habe ich schon Leute erlebt, die gingen mit 3 Exemplaren des gleichen Objektivs (so die denn da waren) vor die Ladentür und suchten sich das vermeintlich beste davon aus. Was soll dann der Händler mit den anderen beiden machen? Als Vorführgeräte billiger abgeben?

Ich jedenfalls habe damit überhaupt kein Problem, wenn 3 Dinge erfüllt sind:

1. Die Ware muß vollständig sein (inkl. Garantiekarten etc.)
2. Die Ware darf keine irreversiblen Gebrauchs- oder Lagerspuren haben (Kratzer, dicker Staubbelag etc.)
3. Die Ware muß ordnungsgemäß funktionieren (was selbstverständlich sein sollte)

Was den Rest angeht: Fingerabdrücke kann man wegwischen und den Bildzähler zurücksetzen. Eine Cam mit echten 7000 Bildern auf dem Zähler hätte bestimmt auch andere Gebrauchsspuren. Außerdem: wenn ich mit der Cam das 1. Bild geschossen habe, ist sie im engen Sinn doch auch schon gebraucht, oder?

Wenn wir uns also unsere wenigen noch übrigen Fachhändler (und unsere preiswerten Internethändler) erhalten wollen, sollten wir m. E. hier etwas mehr Toleranz zeigen. Eine Fotoausrüstung ist für mich ein Stapel von Gebrauchsgegenständen, nicht von Sammlerstücken etc. Daher habe ich z. B. auch kein Problem damit, meine Cam einem 8-jährigen Mädchen aus der Bekanntschaft in die Hand zu drücken, damit die auch mal Bilder mit einem "richtigen Fotoapparat" schießen darf, statt mit ihrem Handy Smile

(P.s.: ihren Vater traf fast der Schlag, als er das sah.... Very Happy)

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Gruß

Gerhard
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Im Prinzip kann ich Gerhard nur zustimmen. Dem ist allerdings darüber hinaus noch hinzuzufügen, dass man ja trotz allen Gebrauchs eines Gerätes (viele höherpreisige Objektive sind bei Blödmarkt und Co auch nur einmal vorhanden und wurden sicher auch schon benutzt, bevor man sie kaufte) immer noch die volle Garantie und Gewährleistung ab Kaufdatum erhält.

Allerdings muss ich auch sagen, dass in diesem Fall die Dinge für mich etwas anders aussehen, denn ein Versandhandel sollte eigentlich keine Ware zu Begrapschen haben, denn sonst müsste er ja auch eine Filiale, etc haben. Daher würde es den Kunden doch irgendwo ehren, wenn die Kamera, die er als "neu" kauft, auch wirklich neu wäre und keine Retourware. Denn vom Überprüfen der Ware verstellen sich keine CfNs.

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Jan
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Semiprofi-Knipser hat folgendes geschrieben:
........ Denn vom Überprüfen der Ware verstellen sich keine CfNs.


Ich weiß natürlich, was Du meinst, Jan, aber z. B. mein o.g. 20D-Problem im Geschäft war das automatische Drehen bei Hochformat. Das muß man im Menü erst mal aktivieren, und zu Vergleichszwecken habe ich das mit beiden Cams probiert (und gemerkt, daß ich mit meiner Vorstellung falsch lag Confused ).

Das Gleiche würde ich doch auch bei einem Internetkauf tun wollen, denn auch das Durchprobieren aller CFns fällt bei mir noch unter "Überprüfung". Vllt. habe ich mir ja eine Nikon zum Vergleich schicken lassen, um zu sehen, welches Bedienkonzept mir besser zusagt. Wenn die Gesetzeslage mir diese gegenüber dem Fachhandelkauf doch viel weitergehenden Probiermöglichkeiten gestattet, wäre es im Gegenzug m. E. nur fair, auch nicht originalverpackte Ware zu akzeptieren, wenn sie einwandfrei ist.

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Gerhard
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Da spielt auch sicher eine Menge Eitelkeit eine Rolle. Ich hab mein 2.8/17-55 auch beim Planeten so mitgenommen, obwohl ich sicher gehen konnte, dass mindestens schon 20 oder 30 andere Leute vorher ihre Pfoten daran hatten, und auch meine 20D war sicher nicht nur in meinen Händen, bevor sie über die Ladentheke ging, denn sie kam aus der Vitrine in den Karton und dann zu mir.
Es macht aber in meinen Augen halt keinen guten Eindruck, wenn man sich als Händler nicht die Mühe macht, die Kamera, wenn sie denn als Retourware ankommt, eben schnell wieder in den Ursprungszustand zu versetzen, indem man sie auf den Auslieferungszustand der Software zurücksetzt. Das Paket wird man eh öffnen müssen, um zu überprüfen, ob auch wieder alles zurückgekommen ist.

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