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Wenn die Kamera nicht gerade von einer zollfreien Zone (Kanalinsel) versendet wird, sollte innerhalb der EU eigentlich folgendes gelten:

"Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge."
(Quelle: http://www.business-podium.com/boards/steuerliche-themen-aus-aller-welt/6449-einfuhrumsatzsteuer-innerhalb-der-eu.html)

Noch ist GB in der EU Wink

epp4
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Vorweg, ich bin kein Steuer-Experte; und die nachfolgenden Statements geben meine höchst eigene und eigenwillige Interpretation der mir bekannten rechtslage wider. Wenn ich mich irre - ist das halt so. Wink

epp4 hat folgendes geschrieben:
Wenn die Kamera nicht gerade von einer zollfreien Zone (Kanalinsel) versendet wird, sollte innerhalb der EU eigentlich folgendes gelten:
"Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland...

Epp4 - dem ist meiner Meinung nach nicht so, denn (ich zitier hier mal den Link aus der Antwort vorher:)
"Bei einem Import aus einem EU Land kann man Glück haben, beispielsweise wenn man günstig in England einkauft, da diese Sendungen in der Regel kaum kontrolliert werden. Trotzdem wäre auch man auch hier zur Zollanmeldung und Zahlung der Gebühren und Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet. In diesem Fall würde die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollpflicht zwar nicht entfallen, aber mangels Erfassung “schlüpft” der Einkauf dann durch den Zoll."
In der Tat ist es so, dass man pro Nase bei Elektronik einen Freibetrag von ca. 430€ pro Jahr (reine Erinnerung) hat. Dabei ist es erst einmal egal, ob das EU-Innland oder -Ausland ist, es geht rein um die Grenzen von Deutschland. Dass der Zoll nicht (all zu genau) kontrolliert, läuft unter "Glück gehabt", was viele sich zunutze machen, die sich "illegal" aus Fernost importierte Elektronik erst einmal nach Amsterdam schicken lassen, wo diese ein Paketdienst umpackt und nach D weiterverschickt. Nun sind z.b. Sat-Reciver jedoch stationär, so dass es unwahrscheinlich ist, dass diese den Zoll ein weiteres Mal kreuzen..
Aber: Ist man viel auf Reisen und muss öfter durch die Zollkontrolle, kann der Zoll eine Rechnung auch nachträglich verlangen, wenn er den Verdacht hat, diese Ware wurde irgendwann einmal unverzollt nach Deutschland eingeführt. Schon hat man ein Problem, auch wenn man die Kamera schon 2 Jahre besitzt, und diese sichtliche Gebrauchsspuren aufweist. Das gilt auch für alles andere wie Schmuck, Laptops, Musikinstrumente, Uhren usw. usw. Dabei wird übrigens nicht nur die reine MwSt. gesetzlich hinterlegt, sondern auch andere "warendefinierte Steuern" (z.B. Kaffeesteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, usw.) und auch Import-Zölle und -Beschränkungen (und hier schlägt die Elektronik zu - Zollabgabe auf Unterhaltungselektronik). Elektronik darf einfach nicht unbegrenzt (auch nicht zu privaten Zwecken) nach D importiert werden. Und diese Grenze sind eben die fraglichen 430€/Jahr (soweit ich weiß). Ach ja, eine Aufsplittung auf 7 Jahre ist m.E. auch nicht gestattet. Wink
Und das gilt natürlich auch für Einkäufe auf Helgoland.

mrt.c3 hat folgendes geschrieben:
Die 20% Uk-Umsatzsteuer würde ich mir vorher Abziehen lassen, um dann 19% Deutsche Steuer drauf (nochmal 1% gespart).

Dazu muss man aber erst einmal einen Laden finden, der das macht. Das machen normaler Weise nämlich nur speziell auf Touris ausgerichtete Läden in Städten mit hohen Touri-Aufkommen. Ich habe so ein Schild {Tax-Free} bisher immer nur an Klamottenläden und so gesehen, an Elektronik-Läden bisher noch nie. (Aber da kann ich mich leicht irren, ich komme in den letzten Jahren nicht mehr so viel rum.)
Aber wie gesagt, es geht in diesem Fall tatsächlich nicht um die Umsatzsteuer, sondern um eine Einfuhrbeschränkung.

Mir ging es eher um die Prozedur Einschicken lassen im Garantiefall, wohin? Nach Willich oder nach UK?

Theoretischer Weise könnte sich Willich weigern. Rein technisch werden sie es aber wohl nicht tun. Dabei geht es rein um den eigenen Ruf. Shit-Storms im Internet will keine Firma haben, und man könnte die Cam ja auch geschenkt bekommen haben oder korrekt in D nachversteuert oder was auch immer. Sollten allerdings Software- und/oder Hardware-Unterschiede sein, könnte es passieren, dass die Reparatur länger dauert, oder Willich das Stück erst mal intern nach GB verschifft...

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MfG Micha

Die Dunkelgeschwindigkeit muss wesentlich höher sein als die Lichtgeschwindigkeit, denn ist das Licht weg, ist das Dunkel schon da..!
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ms050817 hat folgendes geschrieben:
"Bei einem Import aus einem EU Land kann man Glück haben, beispielsweise wenn man günstig in England einkauft, da diese Sendungen in der Regel kaum kontrolliert werden. Trotzdem wäre auch man auch hier zur Zollanmeldung und Zahlung der Gebühren und Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet. In diesem Fall würde die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollpflicht zwar nicht entfallen, aber mangels Erfassung “schlüpft” der Einkauf dann durch den Zoll."

Ich will jetzt nicht direkt widersprechen, kann mir aber nicht vorstellen, dass das stimmt.

Für den Privatbedarf gekaufte Waren kann ich doch innerhalb der EU über der 430 EUR Grenze mitführen, ohne das Zollgebühren bzw. Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Genau deshalb gibt es auch die Regel mit der MWSt auf Herkunftslandbasis. Man wird in UK auch kaum den MWSt-Abzug eingeräumt bekommen, wenn man dem Händler einen deutschen Ausweis vorlegt.

Siehe z.B.:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/travellers/enter_eu/index_en.htm
Da sind die 430 EUR aufgeführt und es steht groß darüber: „Travellers entering the EU“

Es gibt auf der Seite auch noch den Link zu „Travelling in Europe“. Dort wird zwar von gewissen Zollrichtlinien gesprochen „a few basic rules in the areas of taxation and customs that might affect”, aber damit sind wohl spezielle Artikel wie Tabak und Alkohol gemeint.

Wie gesagt, zu 100% sicher bin ich mir auch nicht. Aber wenn die EU auch nur halbwegs hält, was sie verspricht, darf es auch über 430 EUR kein Problem geben. Gefährlich wird es meiner Meinung erst dann, wenn irgendein Offizieller den Privat-Status anzweifelt, was aber bei Einzelprodukten wohl nicht passieren wird. Wenn ich mich aber z.B. bei Gebrauchsprodukten etc. mit „Klinikpackungen“ eindecke, könnte einem Zollbeamten so ein Gedanke in den Sinn kommen.

Was für die persönliche Reise gilt, muss für den Versand genauso gelten.
So gibt es z.B. von DHL einen einheitlichen Paketaufkleber für D + EU, ohne Angaben zu Inhalt und Wert.

epp4
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epp4 hat folgendes geschrieben:
Gefährlich wird es meiner Meinung erst dann, wenn irgendein Offizieller den Privat-Status anzweifelt, was aber bei Einzelprodukten wohl nicht passieren wird.

Hihi. Na dann verkauf mal auf Ebay einzeln 10 gebrauchte Schlüpfer oder Unterhemnden pro Jahr, und lass einen Finanzbeamten darüber stolpern. Und schon wird Dir unterstellt, dass Du gewerblich handelst. Oder ein Jugendlicher von 15 Jahren Alter, der ein paar 10 Jahre alte Rechner geschenkt bekommen hat, und die noch verwertbaren Einzellteile für je so 10€ bei Ebay verhökerte - das Finanzamt stellte fest: "Gewerblicher Handel!"

Genauso gut kann Dir gewerbliches Handeln unterstellt werden, wenn Du eine Kamera bei Dir führst, und einen "Urlaubsblog" betreibst, auf dem Du ein paar Deiner Fotos veröffentlichst, und auf dem Werbung geschaltet ist zwecks kostenlosem Datenvolumen und -traffic. Alles schon da gewesen. Die deutschen Finanzämter kennen da keine Gnade, und da wird auch gerne mit dem Zoll kooperiert. Taucht da plötzlich eine "unversteuerte" Kamera zu 2.000€ Schätzwert auf - viel Freude!

Und wie gesagt - bestell mal in Holland (auch EU!) für 2,50€ Kaffee und melde den nicht an. Dann kann es Dir passieren, dass Du ein Ordnungsverfahren am Hacken hast wegen "vorsätzlicher Hinterziehung" von 0,94€ Kaffeesteuer! (Bußgeld und Verwaltungsaufwand über 100€.) Alles schon da gewesen.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, und ich stell hier meine unwissende und unverifizierte Meinung in den Raum. Aber Recht hat nichts mit Logik zu tun. Und ich beziehe mich auf Fälle, die alle schon (genau so) passiert sind. Ich habe bloß keine Lust, ein paar Stunden zu googeln, um die Links dazu rauszusuchen.

Und dann den ganzen Aufwand für 100 oder 200€ gespart? Und dazu eventuell auch noch Probleme mit der Garantiebearbeitung? Ist es das wirklich Wert? Das darf sicher jeder für sich selbst entscheiden. Und - nur so am Rande - Importe aus der in diesem Fall wirklich günstigen Schweiz sind Importe aus der Nicht-EU und werden sehr empfindlich bestraft. Nicht Umsonst hat der Zoll eine "Verzollungs-Zelt-Station" in einem Ski-Gebiet, wo man von der Bergesspitze sowohl in die Schweiz als auch nach D fahren kann. Da werden dann erstaunliche Mengen Bargeld und erstaunlich neu aussehende sauteure Uhren immer wieder in den Ski-Anzügen gefunden. Warum nur? Very Happy

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MfG Micha

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ms050817 hat folgendes geschrieben:
Und dann den ganzen Aufwand für 100 oder 200€ gespart? Und dazu eventuell auch noch Probleme mit der Garantiebearbeitung? Ist es das wirklich Wert?

Da sind wir unabhängig von der zollrechtlichen Betrachtung vollkommen einer Meinung!

Nicht Umsonst hat der Zoll eine "Verzollungs-Zelt-Station" in einem Ski-Gebiet, wo man von der Bergesspitze sowohl in die Schweiz als auch nach D fahren kann. Da werden dann erstaunliche Mengen Bargeld und erstaunlich neu aussehende sauteure Uhren immer wieder in den Ski-Anzügen gefunden. Warum nur? Very Happy

Dieser Vergleich ist überhaupt nicht zielführend. Da kommen gleich 2 Punkte zusammen, die ganz anders liegen.
1. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, also zählt der freie Warenverkehr und die MWSt-Erhebung nach dem Ursprungsland erst gar nicht.
2. Samnaun ist eine zollfreie Zone, das ist eine ganz andere Baustelle, oder meinst du ein anderes Gebiet, weil du nach D (und nicht nach A) sagst? Egal, entscheidend ist dann immer noch Punkt 1.

Ansonsten beziehen sich deine genannten Beispiele auf ganz andere Grundlagen.
- Solange ich nur kaufe, aber nicht verkaufe, kann mir das Finanzamt gar nichts.
- Dein Beispiel mit dem Kaffee geht auf eine der Ausnahmeregelungen zurück, die ich ja mit den Beispielen Tabak und Alkohol explizit ansprach.

epp4
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ms050817 hat folgendes geschrieben:
Hihi. Na dann verkauf mal auf Ebay einzeln 10 gebrauchte Schlüpfer oder Unterhemnden pro Jahr, und lass einen Finanzbeamten darüber stolpern. Und schon wird Dir unterstellt, dass Du gewerblich handelst. Oder ein Jugendlicher von 15 Jahren Alter, der ein paar 10 Jahre alte Rechner geschenkt bekommen hat, und die noch verwertbaren Einzellteile für je so 10€ bei Ebay verhökerte - das Finanzamt stellte fest: "Gewerblicher Handel!"
Und? Zoll zahlt, wer den Kram in die EU einführt. Ob der nun Privatmensch oder Händler ist. Steuer (hier: Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer) stellt der Verkäufer in Rechnung, es sei denn, der Käufer ist Unternehmer und hat eine UID. Es wird IMMER Steuer erhoben, egal, ob Du Unternehmer bist oder nicht gewerblich Tätiger. Eben entweder im Bestimmungsland, oder im Land des Verkäufers. Wir reden hier also nur über die Differenz der nationalen Steuersätze.
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Man kommt aus ein nicht EU Land zurück und erklärt den Zoll am Flughafen alles am Flughafen. Na, wer sitzt da am längeren Hebel ?

In meinen Fall sind 5 Personen mit 150-170kg Gepäck und wir gehen gleich zum roten Ausgang um die Fotoausrüstung mit Rechnungen incl. Mwst zu belegen.
Das geschieht in Regel schnell und zügig. Verlange immer beim Kauf eine Rechnung incl. Mwst.

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Es gibt nichts zu erreichen, nichts zu tun und nichts zu besitzen.
Ausnahme:ab Juni 2012: 5D MIII mit 17-40L, 24-105L, EF 100 2.8 L IS & EF 70-200 II 2.8L IS & 70-300 L IS. 650D mit 18-55IS II & 40STM.
1000D mit 18-55IS in LOS.
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Hallo zusammen,

ich frag mich seit Tagen was das hier noch mit dem Thema zu tun hat?

Noch ein schönes Weihnachtsfest!

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Gruß
Andreas
wohnen in der fensterfreien Zone einfach schön

Bild Import https://damonlynch.net/rapid/
RAW-Konverter http://darktable.sourceforge.net/
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micha-somchit hat folgendes geschrieben:
Man kommt aus ein nicht EU Land zurück und erklärt den Zoll am Flughafen alles am Flughafen. Na, wer sitzt da am längeren Hebel ?
Der, der eine EU-Rechnung vorzeigen kann.

In meinen Fall sind 5 Personen mit 150-170kg Gepäck und wir gehen gleich zum roten Ausgang um die Fotoausrüstung mit Rechnungen incl. Mwst zu belegen.
Du bist ein guter Staatsbürger. ;-)

Aber aj hat recht. Ich bin dann mal weg.
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Ich habe ja mehr als nur eine Reise nach ganz-weit-weg gemacht und der Zoll hat sich noch nie für mich oder mein Zeugs interessiert. Auch als wir mit offensichtlich im Abflugland gekauften Akubras auf dem Kopf, Rossis an den Füßen und reichlich Technikgeraffel im Handgepäck (EU-Rechnungen haben wir grad nicht quer um den Globus mitgenommen) durch den Zoll marschiert sind.

Aber um zum Thema zurückzukommen: Ich habe mir die 6 D gegönnt, gerade wegen w-lane und GPS. Manch einer mag sagen: was soll ich damit, aber ich finde es genial. Morgen baue ich im Garten einen Vogelansitz auf und stelle die Kamera auf die Terasse, auslösen kann ich dann von drinnen, ohne die Vögel zu stören und ohne Tarnung. Jedenfalls nachdem es mit einigem Hin und Her - bei dem wahlweise die Kamera, das Telefon oder ich (oder alle drei zusammen) fast aus dem Fenster geflogen wären - mit der Verbindung funktioniert. GPS kann ich für ein aktuelles Projekt sehr gut gebrauchen und die Kamera ist schön leicht, handlich und nur unmerklich größer als meine 550 D. Die 1 D oder 5 D wären mir persönlich zu groß, die 6 D ist für mich die ideale Knipskiste.

Gruß
PaulHarris
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PaulHarris hat folgendes geschrieben:
Morgen baue ich im Garten einen Vogelansitz auf und stelle die Kamera auf die Terasse, auslösen kann ich dann von drinnen, ohne die Vögel zu stören und ohne Tarnung.

Gruß
PaulHarris


Steuerst du die 6D über WLAN mit einem Antriebsmotor auf dem Stativ in der vertikalen und horizontalen Ebene um auf den Vogel auszurichten, oder nimmt du 100mm und machst Vogelgruppenbilder?
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Mein Plan ist, eine Futterstelle mit schönem Ansitzast in der Nähe der Terasse anzubringen, die Kamera mit Stativ auf der Terasse zu plazieren, 200 mm Brennweite einzustellen und mit einem Dekovogel grob zu fokussieren. Über mein Smartfone sehe ich (bequem auf dem Sofa plaziert), was die Kamera draußen "sieht" und wenn sich ein Vogel niedergelassen hat, wird ausgelöst. Mal schauen, ob es klappt....
Vögel treiben sich bei mir im Garten ja genug herum.

Gruß
PaulHarris
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@PaulHarris: Genau so, bloß mit 5m-USB-Kabel und nem Laptop, hat ein Fotomagazin mal die ganze Vogel-Ansitz-Garten-Geschichte beschrieben.

Noch besser ist es wohl, wenn man desn Vogel-Anflug-Platz ein paar Tage vorher einweiht, damit die Piep-Finken sich schon mal eingewöhnen können.

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MfG Micha

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PaulHarris hat folgendes geschrieben:
Mein Plan ist, eine Futterstelle mit schönem Ansitzast in der Nähe der Terasse anzubringen, die Kamera mit Stativ auf der Terasse zu plazieren, 200 mm Brennweite einzustellen und mit einem Dekovogel grob zu fokussieren. Über mein Smartfone sehe ich (bequem auf dem Sofa plaziert), was die Kamera draußen "sieht" und wenn sich ein Vogel niedergelassen hat, wird ausgelöst. ....

Gruß
PaulHarris


Hallo,
technisch ist ja heute (fast) alles möglich, aber sehr "sportlich" ist das nicht. Ich freu mich immer, wenn ich
in der freien Natur bin, die Kamera dabei habe und hier und da einen Vogel oder ein Eichhörnchen vor die
Linse bekomme. Dann noch gut reagieren, richtige Einstellung wählen und das Objekt ist im Kasten.
Auf dem Sofa hätte ich da keinen Spaß dran.

Grüße
Dieter

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Hallo zusammen,

da ich dabei bin mir eine Vollformat Canon zu kaufen habe ich in den letzten Tagen das Netz etwas durchstöbert. Dabei bin ich auf dieses Video gestoßen in dem die drei Kameras verglichen werden.

Da ich auch noch ein Obhektiv benötige, habe ich auch danach das WEB durchsucht und bin dann dabei dieses Video entdeckt. Hier werden das alte Canon 24-70mm f2,8, das Sigma 24-70mm f2,8 und das Tamron 24-70mm f2,8 verglichen.

Die Videos sind in Englisch aber auch für die die Sprache nicht so gut beherrschen leicht verständlich.

Bei mir ist wohl die Entscheidung zur 6D mit dem Tamron gefallen. Das Tamron gegenüber dem Canon 24-105mm f4 wegen der 2,8er Blende.

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Andreas
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