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 Bildrechte bei Amateursport 

Forenlevel: Fotoreporter
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Anmeldungsdatum: 19.12.2004
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Hallo,

es gab ja kürzlich ein BGH-Urteil das Videoaufnahmen bei Amateur-Fußballspielen erlaubt hat, und sogar deren Veröffentlichung im Netz.
Von Fotos war damals keine Rede, soweit ich weiss.
Vom Rechtempfinden her, müsste es aber doch auch für Fotos gelten.

Kann mir da jemand was genaueres schreiben?
Ich habe in letzter Zeit Volleyball (Landesliga) und Badminton (Regionalliga) fotografiert, aber nicht jeden einzelnen Spieler gefragt, ob ich die Bilder ins Netz setzen darf.
Sind Amateurspieler bereits Teil des öffentlichen Interesses?

Grüße Jorge
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Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 9984
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Rechtsberatung ist das Vorrecht der Anwaelte, wende Dich an diese.
Dein Rechtsempfinden ist nicht relevant, genauso wenig wie meines. Nicht boese gemeint, aber was Nicht-Juristen unter Recht verstehen, ist eine Sache, die Wirklichkeit ist oft etwas ganz, ganz anderes.

Meine Meinung: Falsche Baustelle, da geht es nicht um Persoenlichkeitsrecht.
Bei solchen Aufnahmen befindest Du Dich auf Privatgrund. Erlaubt das Hausrecht (mithin der Veranstalter), dass man fotografiert?

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1822/Hartplatzhelden-siegen-in-der-verlaengerung-vor-dem-bgh/
http://www.123recht.net/article.asp?a=79016&ccheck=1

Ciao, Walter
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Anmeldungsdatum: 18.05.2008
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Hi,

eine konkrete Antwort darauf kann Dir wohl nur ein Rechtsver.., ich meine ein Rechtsanwalt geben, und selbst der kann keine Garantie geben, dass nicht ein Richter ein Gesetz anders auslegt. Nicht umsonst hat sich die Geschichte mit den Amateurfussballern und dem DFB bis zum BGH durch alle Instanzen geschleppt, weil alle vorigen Ansichten wohl ein wenig "Recht" hatten.

Ein Rechtsempfinden hat nun (leider) gar nichts mit Recht haben, Recht sprechen und schon gar nicht Recht bekommen zu tun. Sich auf sein Rechtsempfinden zu verlassen kann schnell teuer werden in diesem Land.

Nun ist vielleicht ein Amateurspieler im Regionalteil Deiner Dorfgazette von öffentlichen Interesse, aber sicher zum Beispiel in diesem Forum nicht. Deshalb wundert es mich auch immer wieder, welche Bilder hier in der Rubrik "Menschen" eingestellt werden, frei nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Beklagter".

Ich bin in dieser Beziehung (vielleicht ein wenig zu) vorsichtig, aber da ich der Rechtsprechung in diesem Land nicht so weit traue, wie ich "Rechtsgelehrte" werfen kann, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Auf der sicheren Seite wirst du vielleicht nur dann sein, wenn Du die unterschriebene Erlaubnis des Veranstalters, des Hallenbesitzers und des Spieler hast, bevor Du so ein Bild veröffentlichst, und selbst dann ...



Gruß
Stefan

_________________
Das Problem sitzt meist 50 cm vor dem Monitor
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Danke an Euch beiden,

zu Walter: soweit ich weiss, ist das Fotografieren in öffentlichen Gebäuden (Schulen und Hallen) erlaubt. Auf jeden Fall in dieser nicht ausdrücklich verboten. Der Veranstallter (Hessischer Badmintonverband??) könnte es natürlich auch noch verbieten. Wäre aber albern...
In der Halle waren ca. 50 Zuschauer, der Eintritt war frei.

Zum Rechstempfinden: es ist schon ein Unterschied, wenn man sich einreden will, dass nach seinem Rechtsempfinden ein Versicherungsbetrug, oder eine kleine Steuerlüge schon erlaubt sein könnte, als wenn man ein BGH-Urteil, das sich mit Videos beschäftigt hat, auf Fotos überträgt. Die Urheberrechtsgesetztgebung macht da keine Unterschiede. Auch die Persöhnlichkeitsrechte sind gleich.
Wie denn auch. Die Geräte können ja meist Fotos und Videos machen...
Ausserdem ist es schon sehr teuer, sich wegen jeder Frage gleich an den Anwalt zu wenden.
Geht erstmal auch anders.

"Recht" muss ich Euch denoch geben, indem es wohl doch ein komplexeres Thema bleibt. Und die Erkenntnis aus Euren beiden Antworten kann dann ur heissen: Keine Fotos mit Menschen veröffentlichen, denn die Einwilligung von ca. 30 Spielern, Schiedsrichtern und Helfern werde ich nicht bekommen.
Ihr habt auf jeden Fall weitergeholfen.
Grüße und Danke
Jorge
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jomep hat folgendes geschrieben:
zu Walter: soweit ich weiss, ist das Fotografieren in öffentlichen Gebäuden (Schulen und Hallen) erlaubt.


Dann gehe doch einfach mal zur Klingerschule und schau auf das Schild mit dem durchgestrichenen Foto-Mobiltelefon und lies den zugehoerigen Beschluss durch. Die Schule ist meistens auch abends offen, da dort VHS-Kurse abgehalten werden.

Und auch sonst liegst Du falsch: http://www.photographie.de/page.php?modul=Article&op=read&nid=630&rub=16
Zitat: "Auch das Hausrecht stellt eine Einschränkung dar, weshalb die «Fotografierfreiheit» nicht für Innenräume gilt. Das Hausrecht gilt auch in öffentlich zugänglichen Räumen wie Behörden, vor allem aber auf Bahnhöfen. Dort sollte man stets eine Genehmigung einholen, bevor man auf den Auslöser drückt."

Ciao, Walter
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Anmeldungsdatum: 19.12.2004
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...und wieder was gelernt.

Verstehe immer mehr, warum es hier fast "nur" Vögel zu sehen gibt. Wink
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Aus dem Urteil kann man durchaus einen Schluss ziehen, der Deinem entgegengesetzt ist.

Ciao, Walter
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Anmeldungsdatum: 19.12.2004
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Walter hat folgendes geschrieben:
Aus dem Urteil kann man durchaus einen Schluss ziehen, der Deinem entgegengesetzt ist.

Das ist mir jetzt zu kryptisch!!!
Welchen Schluss meinst Du jetzt, dass hier meist Tiere gezeigt werden, oder dass man vorsichtig sein soll, wenn man Menschen ins Netz stellt?
Kann an beiden nichts "Verwerfliches" finden!

Oder meist Du, dass ich hier was gelernt haben??? Wink
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"Und die Erkenntnis aus Euren beiden Antworten kann dann ur heissen: Keine Fotos mit Menschen veröffentlichen, denn die Einwilligung von ca. 30 Spielern, Schiedsrichtern und Helfern werde ich nicht bekommen. "

Ciao, Walter
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Hallo Walter,

das vergessene "n", hättest Du schon dran machen können!! Wink

Du meinst also Gebäudeeigentümer, Sportverband und austragenden Verein kontaktieren würde reichen!!!??
Hört sich nicht entspannter an.

Wie sonst soll ich
Walter hat folgendes geschrieben:
Bei solchen Aufnahmen befindest Du Dich auf Privatgrund. Erlaubt das Hausrecht (mithin der Veranstalter), dass man fotografiert?

verstehen? Nach dem Urteil kann der Veranstalter es verbeiten. Der Eigentümer erst recht.
Bei Schulen ist es eh ein komisches Konstrukt von Zuständigkeiten. Also war mein Schluß nach dem Gelesenem, ich lasse es lieber...
Grüße Jorge
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Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 9984
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Das Hausrecht bei Sportveranstaltungen ist nicht geteilt, der Veranstalter uebt es aus. Der Gebaeudeeigentuemer hat damit nichts zu tun.
Wenn der Veranstalter ausdruecklich das Fotografieren untersagt, dann gilt dies. Wenn er es erlaubt, dann gilt dies. Wenn er es unter Auflagen erlaubt, so gelten diese Auflagen (wenn sie nicht gesetzes- oder sittenwidrig sind).

http://www.123recht.net/Fotografie--und-Videoaufnahmen-bei-Sportveranstaltungen-__a14976.html
(Teilweise durch besagtes Urteil nicht mehr gueltig)

Ciao, Walter

PS: Man muss auch nicht immer alles ernst nehmen, was einem aufgedrueckt werden soll. Auf der Zeilgalerie wollte ich mal mit Stativ auf die Plattform. Am Eingang hat mich einer vom Personal darauf aufmerksam gemacht, dass ich nicht fotografieren duerfe, da Profiausruestung. Ich dachte erst, er meint "im Gebaeude". Nein, er meinte, dass ich mit dieser Ausruestung nicht fotografieren duerfte, auch nicht auf der Plattform. Da habe ich gesagt, dass das keine Profiausruestung ist und habe ihn stehen lassen.
Den Prozess moechte ich erleben, bei dem zwischen Knipse und DSLR unterschieden wird ...
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Anmeldungsdatum: 19.12.2004
Beiträge: 388
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Von wegen Profiausrüstung...
Ähnliches habe ich auch von Konzertveranstaltern gehört. Mit der Knipse kein Problem, mit Profi-Kameras nein.
Hirnrissig!

Zum "Glück" habe ich ja auch keine Profikamera! Wink
Aber die Diskutiererei am Anfang lässt mich meistens die Kamera doch zu Hause lassen.

Der letzte Link ist interessant. Manchmal geht es doch ohne Anwalt! Wink
Danke
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 Ich verstehe das Problem nicht 

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Beiträge: 183
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ich arbeite als Fotojournalist. M-Springen mit Stechen. Ich fotografiere die Reiter und derjenige der gewinnt kommt ins Blatt, schön über dem Sprung. Der wird aber nicht gefragt, ob er überhaupt in die Zeitung möchte. Gefragt wird natürlich der Veranstalter ob ich in den Parcours darf. Die Bilder, auch die vom Umfeld des Turniers, werden ja nicht nur in der Zeitung, sondern auch im Internet veröffentlicht.

Der Kollege fotografiert Fußball. Er achtet auf tolle Actionszene, die Bilder werden abends ausgewählt. Gefragt wird niemand. Er hätte auch gar keine Zeit dazu, weil sein Terminkalender voll mit Sportereignissen ist, die er nacheinander abzuarbeiten hat.

Ach zum Fotografierverbot in Bahnhöfen fällt mir ein, dass das in der DDR auch verboten war. Offenbar gibt es in manchen Dingen keinen Fortschritt.....

Hermann-Peter
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